Allgemeine Geschäftsbedingungen
Beratungs- und Mentoring Leistungen
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen, Angebote und digitalen Inhalte der REXAGO Information GmbH, Panoramastr. 27, 74544 Michelbach an der Bilz, nachfolgend „REXAGO“, „wir“ oder „uns“.
(2) Die AGB gelten insbesondere für den Bezug von Newslettern und Mailings, die Inanspruchnahme von Diensten und Dienstleistungen, Beratungs- und Mentoringverträge, Mitgliederbereiche, Onlineplattformen, Live-Calls, digitale Inhalte sowie sonstige Angebote von REXAGO.
(3) Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er den Vertrag ausschließlich im Rahmen seiner gewerblichen, selbstständigen, freiberuflichen oder unternehmerischen Tätigkeit abschließt beziehungsweise unsere Leistungen zu diesen Zwecken nutzt.
(4) Verbraucher im Sinne des § 13 BGB werden von uns nicht als Vertragspartner angenommen. Ein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht besteht daher nicht.
(5) Maßgeblich ist die jeweils bei Vertragsschluss beziehungsweise vor Inanspruchnahme der jeweiligen Leistung gültige Fassung dieser AGB.
(6) Individuelle Vereinbarungen zwischen REXAGO und dem Kunden gehen diesen AGB vor, soweit sie ausdrücklich getroffen wurden. Im Übrigen ergeben sich Inhalt und Umfang der Leistungen aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Hauptvertrag und diesen AGB.
(7) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihrer Geltung nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Vertragsgegenstand und Leistungscharakter
(1) REXAGO erbringt Beratungs- und Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Unternehmensberatung, Online-Marketing, Strategieentwicklung, Mentoring, digitale Begleitformate, Live-Formate sowie persönliche und unternehmerische Weiterentwicklung. Im Mittelpunkt steht die individuelle unternehmerische Beratung und die Problemlösung im Einzelfall.
(2) Die Leistungen können je nach Angebot standardisiert, teilstandardisiert oder individuell erbracht werden. Sie können insbesondere persönlich, telefonisch, per Video, über Onlineplattformen, multimedial, textbasiert, in Gruppen, in Einzelterminen, stationär oder in sonstiger geeigneter Form erfolgen.
(3) Inhalt, Umfang und konkrete Ausgestaltung der jeweiligen Leistung ergeben sich aus der individuellen Leistungsbeschreibung, dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen Vereinbarung mit dem Kunden.
(4) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich oder in Textform etwas anderes vereinbart wurde, schuldet REXAGO die Erbringung von Beratungs- und Dienstleistungen, nicht jedoch die Herstellung eines bestimmten Werks oder den Eintritt eines bestimmten Erfolgs.
(5) Aussagen zu möglichen Ergebnissen, Marktchancen, Werbeerfolgen, Leads, Umsätzen, Reichweiten, Kundengewinnen oder sonstigen wirtschaftlichen Entwicklungen beruhen auf Erfahrungswerten, Einschätzungen oder Prognosen. Sie stellen keine Garantie und kein Erfolgsversprechen dar.
(6) Im Mittelpunkt unserer Beratungs-, Mentoring- und Begleitleistungen steht die Unterstützung bei unternehmerischen Fragestellungen, die strategische Einordnung von Handlungsoptionen, die Vermittlung von Erfahrungswerten und die Entwicklung möglicher Lösungswege im Einzelfall.
(7) Unsere Angebote dienen nicht der Vorbereitung auf staatliche Abschlüsse, öffentliche Prüfungen, anerkannte Zertifizierungen oder sonstige formale Qualifikationsnachweise. Sie sind nicht lehrgangsmäßig oder schulisch organisiert und vermitteln keinen abprüfbaren, vorgegebenen Lernstoff, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(8) REXAGO schuldet keine Überwachung oder Kontrolle eines Lernerfolgs. Insbesondere schuldet REXAGO keine individuelle Lernerfolgskontrolle, keine Korrektur, Bewertung, Benotung oder Prüfung von Ergebnissen, Aufgaben, Leistungen oder Umsetzungsständen des Kunden und keine didaktische Fortschrittskontrolle, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(9) Gegenstand der Leistungen ist die unternehmerische Beratung und Problemlösung im Einzelfall, nicht die lehrgangsmäßige Vermittlung eines abprüfbaren Lernstoffs. Live-Calls, Sprechstunden, Support, Chats, Gruppen und Community-Formate dienen ausschließlich der Beantwortung individueller unternehmerischer Fragestellungen sowie der Problemlösung im Einzelfall. Eine etwaige Möglichkeit, Fragen zu stellen oder Rückmeldungen zu erhalten, begründet keine geschuldete Überwachung eines Lernerfolgs.
(10) Von uns bereitgestellte Videos, Aufzeichnungen, Plattforminhalte, Vorlagen, Dokumente, Skripte, Datenbanken, Tabellen, Dateien oder sonstige Materialien dienen der Ergänzung, Vorbereitung, Veranschaulichung oder Nachbereitung unserer Beratungs-, Mentoring- und Dienstleistungsangebote.
(11) Soweit Inhalt, Reihenfolge, Schwerpunktsetzung oder konkrete Durchführung einzelner Leistungen nicht ausdrücklich abschließend vereinbart wurden, steht REXAGO ein Leistungsbestimmungsrecht nach billigem Ermessen zu.
3. Vertragsschluss
(1) Die Darstellung und Bewerbung unserer Leistungen auf Webseiten, in Broschüren, Präsentationen, Social-Media-Beiträgen, Werbeanzeigen, E-Mails oder sonstigen Medien stellt kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags dar.
(2) Ein Vertrag kann schriftlich, in Textform, telefonisch, per Video-Call, über digitale Buchungssysteme, durch Annahme eines Angebots oder durch sonstige übereinstimmende Willenserklärungen zustande kommen.
(3) Erfolgt der Vertragsschluss telefonisch, per Video-Call oder in sonstiger mündlicher Form, kommt der Vertrag durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. REXAGO bestätigt die wesentlichen Vertragsinhalte im Regelfall in Textform.
(4) REXAGO ist berechtigt, Telefonate, Video-Calls oder sonstige Gespräche im Zusammenhang mit Vertragsschluss, Beratung, Dokumentation oder Qualitätssicherung aufzuzeichnen, soweit dies rechtlich zulässig ist und die hierfür erforderlichen Hinweise beziehungsweise Einwilligungen vorliegen.
(5) Ist die Erbringung einer angefragten oder bestellten Leistung aus technischen, organisatorischen oder sonstigen Gründen nicht möglich, kommt kein Vertrag zustande beziehungsweise wird eine Annahme des Angebots nicht erklärt. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet, soweit keine andere Rechtsgrundlage für deren Einbehalt besteht.
4. Preise, Fälligkeit und Zahlung
(1) Sämtliche Preisangaben verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Es gelten die Preise, die im jeweiligen Angebot, Hauptvertrag, Bestellformular, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen Vereinbarung genannt sind.
(3) Der Kunde ist, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, vorleistungspflichtig. Die vereinbarte Vergütung wird mit Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig.
(4) Rechnungen sind ohne Abzug sofort nach Zugang fällig, sofern auf der Rechnung oder in einer individuellen Vereinbarung kein anderes Zahlungsziel angegeben ist.
(5) Bei vereinbarter Ratenzahlung bleiben alle Raten auch dann geschuldet, wenn einzelne Leistungen zeitlich später erbracht werden oder der Kunde Leistungen, deren Inanspruchnahme allein in seiner Sphäre liegt, nicht in Anspruch nimmt.
(6) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
(7) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Ansprüchen geltend machen, die unmittelbar aus demselben Vertragsverhältnis stammen.
5. Leistungserbringung und Leistungszeiten
(1) REXAGO erbringt die vereinbarten Leistungen mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt.
(2) Leistungszeiten, Termine und Fristen ergeben sich aus dem jeweiligen Hauptvertrag, der Leistungsbeschreibung oder einer sonstigen Vereinbarung.
(3) Fristen für die Leistungserbringung beginnen erst, wenn die geschuldete Vergütung vollständig eingegangen ist und der Kunde alle für die Durchführung erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge, Unterlagen und Mitwirkungshandlungen vollständig erbracht hat.
(4) REXAGO ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung eigener Mitarbeiter, freier Mitarbeiter, externer Dienstleister, Subunternehmer oder sonstiger Dritter zu bedienen.
(5) Live-Sprechstunden, Live-Calls, Supportformate oder vergleichbare Live-Leistungen finden zu den im jeweiligen Angebot oder Hauptvertrag genannten Zeiten statt. Soweit kein konkreter Termin vereinbart ist, erfolgen Live-Angebote grundsätzlich innerhalb der üblichen Geschäftszeiten von REXAGO.
(6) An gesetzlichen Feiertagen, während Betriebsferien, zwischen Heiligabend und Neujahr, in Urlaubszeiten, bei Krankheit, bei technischen Störungen oder aus organisatorischen Gründen können Live-Calls, Sprechstunden oder Supportformate in reduziertem Umfang stattfinden, verschoben oder durch alternative Formate ersetzt werden.
(7) Sofern eine Leistung aus Gründen nicht erbracht werden kann, die aus der Sphäre des Kunden stammen, bleibt der Vergütungsanspruch von REXAGO bestehen.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Durchführung des Vertrags erforderlichen Mitwirkungshandlungen vollständig, rechtzeitig und auf erstes Anfordern von REXAGO zu erbringen.
(2) Dazu gehören insbesondere die Bereitstellung von Informationen, Daten, Unterlagen, Zugängen, Ansprechpartnern, Freigaben, Rückmeldungen und sonstigen Inhalten, die für die Leistungserbringung erforderlich oder zweckmäßig sind.
(3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Informationen sachlich richtig, vollständig und rechtmäßig nutzbar sind.
(4) Verzögerungen, Mehraufwand oder Leistungshindernisse, die auf fehlende, verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten von REXAGO.
(5) Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Umsetzung von Empfehlungen, Strategien, Impulsen, Vorlagen, Inhalten oder sonstigen Hinweisen von REXAGO in seinem Unternehmen.
7. Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird für die im Hauptvertrag, Angebot oder der Auftragsbestätigung vereinbarte Laufzeit fest geschlossen.
(2) Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist und nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Kündigt der Kunde vorzeitig aus wichtigem Grund, bleibt der Vergütungsanspruch von REXAGO bestehen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass REXAGO kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(5) Gesetzliche Kündigungsrechte, insbesondere zwingende Kündigungsrechte, bleiben unberührt, soweit sie nicht wirksam ausgeschlossen oder eingeschränkt werden können.
8. Zahlungsverzug
(1) Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist REXAGO berechtigt, den Zugang zu Leistungen, Plattformen, Inhalten, Live-Calls, Support oder sonstigen Vertragsbestandteilen vorübergehend zu sperren beziehungsweise weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrags zurückzuhalten.
(2) Die vertragliche Laufzeit, die Zahlungspflicht und sonstige Pflichten des Kunden bleiben von einer solchen Sperrung oder Zurückbehaltung unberührt.
(3) Im Verzugsfall schuldet der Kunde Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszins neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, sofern gesetzlich kein anderer Zinssatz gilt.
(4) REXAGO bleibt berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
(5) Gerät der Kunde bei vereinbarter Ratenzahlung mit mehr als zwei Monatsraten in Verzug, ist REXAGO berechtigt, den noch offenen Gesamtbetrag bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit sofort fällig zu stellen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
(6) Bei erheblichem oder wiederholtem Zahlungsverzug ist REXAGO berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und Schadensersatz zu verlangen. Ersparte Aufwendungen sind anzurechnen.
9. Zugang zu Plattformen, Accounts und digitalen Inhalten
(1) Soweit der Kunde Zugang zu Mitgliederbereichen, Onlineplattformen, Programmen, digitalen Inhalten, Gruppen, Datenbanken, Videobibliotheken, Schulungsbereichen oder sonstigen Systemen von REXAGO erhält, erfolgt die Zugangsgewährung nur für die vereinbarte Vertragslaufzeit.
(2) Accounts, Logins, Passwörter und Zugänge werden grundsätzlich höchstpersönlich beziehungsweise unternehmensbezogen für den vertraglich vereinbarten Nutzerkreis bereitgestellt.
(3) Die Weitergabe von Zugangsdaten, Logins, Accounts oder Inhalten an Dritte ist untersagt, sofern REXAGO dieser Weitergabe nicht ausdrücklich zugestimmt hat.
(4) Die Nutzung durch Mitarbeiter oder Betriebsangehörige des Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von REXAGO, sofern sie nicht bereits ausdrücklich im Vertrag oder Angebot enthalten ist.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln, vor dem Zugriff Dritter zu schützen und REXAGO unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung bestehen.
(6) REXAGO ist berechtigt, Zugriffe auf IT-Systeme, Plattformen und digitale Inhalte technisch zu überwachen, soweit dies zur Sicherung der Systeme, zur Verhinderung von Missbrauch, zur Vertragserfüllung oder zum Schutz berechtigter Interessen erforderlich und rechtlich zulässig ist.
(7) Der Einsatz von Technologien, die die Identität des Nutzers, die IP-Adresse oder sonstige Zugriffsdaten in einer Weise verschleiern, verfälschen oder anonymisieren, die eine ordnungsgemäße Zugangskontrolle erschwert oder verhindert, ist untersagt.
(8) Bei Verstößen gegen diese Regelungen ist REXAGO berechtigt, Zugänge vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Die Zahlungspflichten des Kunden bleiben hiervon unberührt.
(9) Bei schuldhafter unberechtigter Weitergabe von Zugängen, Logins oder Plattforminhalten an Dritte ist REXAGO berechtigt, für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00 EUR zu verlangen, insgesamt jedoch begrenzt auf 15.000,00 EUR. Die Vertragsstrafe wird auf einen weitergehenden Schadensersatzanspruch angerechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; REXAGO bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
(10) Weitergehende zivilrechtliche und strafrechtliche Ansprüche bleiben unberührt.
10. Rechte an Inhalten von REXAGO
(1) Sämtliche von REXAGO bereitgestellten Inhalte, Materialien und Arbeitsergebnisse bleiben, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, geistiges Eigentum von REXAGO oder der jeweiligen Rechteinhaber.
(2) Dies gilt insbesondere für Bilder, Videos, Texte, Webinare, Aufzeichnungen, Skripte, Präsentationen, Templates, Tabellen, Dateien, Datenbanken, Strategien, Konzepte, Vorlagen, Checklisten, Werbeanzeigen, Dokumentationen, Mitgliederplattformen, Kursinhalte, Schulungsunterlagen und sonstige Materialien.
(3) Der Kunde erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den ihm bereitgestellten Inhalten, soweit dies zur Durchführung des jeweiligen Vertrags erforderlich ist.
(4) Das Nutzungsrecht ist auf die eigene interne Nutzung des Kunden beziehungsweise auf den ausdrücklich vereinbarten Nutzerkreis beschränkt.
(5) Eine Vervielfältigung, Weitergabe, Veröffentlichung, öffentliche Zugänglichmachung, Bearbeitung, Verwertung, Veräußerung, Vermietung, Unterlizenzierung oder sonstige Nutzung der Inhalte außerhalb des vertraglich erlaubten Zwecks ist ohne vorherige Zustimmung von REXAGO untersagt.
(6) Dies gilt insbesondere für eine gewerbliche Nutzung, Weitergabe an Dritte, Nutzung in eigenen Produkten, Kursen, Schulungen, Beratungsangeboten, Mitgliederbereichen, Vorträgen, Präsentationen oder sonstigen Angeboten des Kunden.
(7) Der Kunde erhält kein Nutzungsrecht an Werbetexten, Anzeigen, Webseiteninhalten, Kampagnen, Foreninhalten, Gruppeninhalten oder sonstigen Materialien von REXAGO, die nicht ausdrücklich für ihn freigegeben wurden.
(8) Verletzungen von Urheberrechten, Nutzungsrechten, Betriebsgeheimnissen oder Geschäftsgeheimnissen von REXAGO werden zivilrechtlich verfolgt und können strafrechtlich zur Anzeige gebracht werden.
11. Rechte an Kundeninhalten, Praxisfällen und Aufzeichnungen
(1) Der Kunde kann im Rahmen von Beratungen, Mentorings, Live-Calls, Mitgliederplattformen, Chats, Gruppen, Besprechungen oder sonstigen Leistungen eigene Fragen, Praxisfälle, Texte, Bilder, Videos, Tonaufnahmen, Dokumente, Daten, Beispiele, Präsentationen, Arbeitsergebnisse, Unternehmensinformationen oder sonstige Inhalte einbringen.
(2) Der Kunde versichert, dass er zur Bereitstellung und Nutzung dieser Inhalte berechtigt ist und dass durch die Einbringung keine Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte, Datenschutzrechte, Geschäftsgeheimnisse oder Vertraulichkeitspflichten verletzt werden.
(3) Der Kunde stellt REXAGO von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass vom Kunden bereitgestellte Inhalte rechtswidrig sind, Rechte Dritter verletzen oder nicht in dem vereinbarten Umfang genutzt werden dürfen.
(4) Der Kunde räumt REXAGO an den von ihm eingebrachten Inhalten ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, soweit dies für die Durchführung, Dokumentation, Nachbereitung, Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Angebote von REXAGO erforderlich oder zweckmäßig ist.
(5) Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht, diese Inhalte zu speichern, zu bearbeiten, zu kürzen, zu anonymisieren, zu pseudonymisieren, zu transkribieren, zusammenzufassen, auszuwerten, thematisch zu ordnen, mit anderen Inhalten zu verbinden, in Ausschnitten zu verwenden, technisch aufzubereiten und in neue Materialien zu überführen.
(6) REXAGO ist berechtigt, aus solchen Inhalten neue Unterlagen, Videos, Audioinhalte, Texte, Präsentationen, Vorlagen, Beispiele, Ausschnitte, Schulungsmaterialien, Kursbestandteile, Produktbestandteile, Dokumentationen, Mitgliederbereichsinhalte oder sonstige Materialien zu erstellen.
(7) Die Nutzung darf insbesondere erfolgen für bestehende und künftige Beratungs-, Mentoring-, Schulungs-, Trainings-, Kurs-, Mitglieder-, Produkt-, Informations-, Präsentations- und Marketingangebote von REXAGO sowie mit REXAGO verbundener Unternehmen.
(8) Soweit Inhalte personenbezogene Daten, vertrauliche Unternehmensinformationen, Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten oder sonstige sensible Informationen enthalten, erfolgt eine Weitergabe oder Veröffentlichung gegenüber anderen Teilnehmern oder Dritten nur in anonymisierter oder pseudonymisierter Form, sofern keine gesonderte Einwilligung, vertragliche Grundlage oder sonstige Rechtsgrundlage für eine weitergehende Nutzung vorliegt.
(9) Aufzeichnungen von Live-Calls, Besprechungen, Interviews, Fragerunden, Beratungen oder sonstigen Terminen können erstellt und genutzt werden, soweit dies zur Dokumentation, Nachbereitung, Qualitätssicherung, Weiterentwicklung oder Erstellung weiterer Inhalte erforderlich oder zweckmäßig ist und die rechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
(10) Soweit Teilnehmer auf Bild-, Video- oder Tonaufnahmen persönlich erkennbar oder hörbar sind, erfolgt eine Verwendung auf Grundlage der hierfür erforderlichen Einwilligungen, Datenschutzinformationen und persönlichkeitsrechtlichen Regelungen.
(11) Eine gesonderte Vergütung des Kunden für die Nutzung, Bearbeitung, Weiterentwicklung oder wirtschaftliche Verwertung der eingebrachten Inhalte ist nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde oder zwingende gesetzliche Vergütungsansprüche entgegenstehen.
(12) Der Kunde ist dafür verantwortlich, keine vertraulichen Informationen, personenbezogenen Daten, Kundendaten, Geschäftsgeheimnisse oder Inhalte Dritter einzubringen, sofern er zur Offenlegung und Nutzung nicht berechtigt ist.
12. Verhalten, Netiquette und störungsfreie Teilnahme
(1) Der Kunde verpflichtet sich, gegenüber REXAGO, Mitarbeitern, Dienstleistern, Moderatoren, Referenten, anderen Teilnehmern und sonstigen Beteiligten respektvoll, sachlich und unternehmerisch angemessen aufzutreten.
(2) Der Kunde hat den störungsfreien Ablauf von Programmen, Live-Calls, Gruppen, Plattformen und sonstigen Angeboten zu fördern.
(3) Rechtswidrige, unsachliche, beleidigende, diskriminierende, belästigende, geschäftsschädigende oder störende Verhaltensweisen sind untersagt.
(4) Unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik oder rechtswidrige Äußerungen über REXAGO, Mitarbeiter, Leistungen, Kunden oder Teilnehmer können zivilrechtlich verfolgt und strafrechtlich zur Anzeige gebracht werden.
(5) Der Kunde darf andere Teilnehmer nicht belästigen, bedrängen oder durch systematische Akquiseversuche beeinträchtigen.
(6) Eine gelegentliche geschäftliche Kontaktaufnahme zwischen Teilnehmern ist zulässig, soweit sie respektvoll, einvernehmlich und nicht störend erfolgt. Systematische, massenhafte oder belästigende Akquise innerhalb der Programme, Gruppen oder Plattformen ist untersagt.
(7) Handlungen, die den Ablauf, die technische Funktionsfähigkeit, die Kundenerfahrung oder die inhaltliche Durchführung unserer Programme, Plattformen, Live-Calls oder sonstigen Angebote beeinträchtigen, sind untersagt.
(8) Bei Verstößen ist REXAGO berechtigt, den Kunden abzumahnen, einzelne Beiträge zu entfernen, Zugänge vorübergehend zu sperren, den Kunden von einzelnen Formaten auszuschließen oder ihn bei wiederholten oder erheblichen Verstößen dauerhaft von der weiteren Teilnahme auszuschließen.
(9) Die vertraglichen Zahlungs- und sonstigen Pflichten des Kunden bleiben in diesen Fällen unberührt.
13. Vertraulichkeit und Schutz interner Informationen
(1) Im Rahmen von Beratungen, Mentorings, Live-Calls, Gruppen oder sonstigen Angeboten können REXAGO, andere Teilnehmer oder Dritte vertrauliche Informationen, interne Unternehmensdaten, geschäftliche Details, Strategien, Kennzahlen, Kundendaten oder sonstige sensible Informationen offenlegen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, über solche Informationen Stillschweigen zu bewahren und sie nicht an externe Personen, Unternehmen oder sonstige Dritte weiterzugeben.
(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort.
(4) Der Kunde darf vertrauliche Informationen anderer Teilnehmer nur nutzen, soweit dies ausdrücklich erlaubt wurde oder für den jeweiligen Vertragszweck erforderlich ist.
(5) Bei schuldhaften Verstößen gegen Vertraulichkeitspflichten ist REXAGO berechtigt, Zugänge zu Programmen, Plattformen, Gruppen und Inhalten vorübergehend oder dauerhaft zu sperren und weitere rechtliche Schritte einzuleiten.
(6) Weitergehende Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und sonstige gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
14. Seminare, Veranstaltungen und Präsenzformate
(1) Bucht der Kunde die Teilnahme an einem Seminar, einer Veranstaltung, einem Präsenztermin oder einem vergleichbaren Format, ist die Buchung verbindlich.
(2) REXAGO bestätigt die Buchung in der Regel per E-Mail oder in sonstiger geeigneter Form.
(3) Ein Rücktritt des Kunden ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(4) Der wichtige Grund ist mit der Rücktrittserklärung nachvollziehbar und qualifiziert nachzuweisen.
(5) Erfolgt ein berechtigter Rücktritt bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn, kann REXAGO eine Bearbeitungs- beziehungsweise Schadenspauschale in Höhe von 35 % der jeweiligen Teilnahmegebühr abzüglich ersparter Aufwendungen verlangen.
(6) Erfolgt ein berechtigter Rücktritt weniger als sechs Wochen, aber mindestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, kann REXAGO eine Pauschale in Höhe von 50 % der jeweiligen Teilnahmegebühr abzüglich ersparter Aufwendungen verlangen.
(7) Erfolgt ein berechtigter Rücktritt weniger als drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, kann REXAGO eine Pauschale in Höhe von 90 % der jeweiligen Teilnahmegebühr abzüglich ersparter Aufwendungen verlangen.
(8) Dem Kunden bleibt jeweils der Nachweis vorbehalten, dass REXAGO kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(9) Ein Ersatzteilnehmer kann nur nach vorheriger Zustimmung von REXAGO benannt werden.
15. Haftung
(1) REXAGO haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet REXAGO nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) In den Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.
(4) Im Übrigen ist eine Haftung von REXAGO ausgeschlossen.
(5) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Beschränkungen unberührt.
(6) Der Kunde ist verpflichtet, REXAGO ausschließlich Inhalte, Daten, Bilder, Videos, Tonaufnahmen, Texte, Dokumente oder sonstige Materialien bereitzustellen, an denen er über die erforderlichen Rechte verfügt.
(7) Der Kunde stellt REXAGO von Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer rechtswidrigen Bereitstellung, Nutzung oder Weitergabe von Kundeninhalten geltend gemacht werden.
16. Datenschutz, Kontaktaufnahme und technische Auswertung
(1) REXAGO verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen und der Datenschutzerklärung.
(2) Die Datenschutzerklärung informiert insbesondere über Art, Umfang, Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie über die Rechte der betroffenen Personen.
(3) Der Kunde bestätigt, die Datenschutzerklärung vor Inanspruchnahme der Leistungen zur Kenntnis genommen zu haben.
(4) REXAGO darf den Kunden im Rahmen der Vertragsdurchführung über geeignete Kommunikationswege kontaktieren, insbesondere per E-Mail, Telefon, SMS, Messenger, Videokonferenzsystem oder sonstige Fernkommunikationsmittel, soweit dies zur Vertragsdurchführung, Betreuung, Information oder aufgrund einer Einwilligung zulässig ist.
(5) Soweit der Kunde in werbliche Kontaktaufnahme, Newsletter, Mailings oder sonstige werbliche Kommunikation eingewilligt hat, kann er diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
(6) Ein Widerspruch oder Widerruf kann per E-Mail an [email protected] gerichtet werden. Der Kunde soll dabei angeben, über welche Kontaktwege er nicht mehr kontaktiert werden möchte.
(7) REXAGO kann im Rahmen der Nutzung von Plattformen, Mitgliederbereichen und digitalen Angeboten technische Zugriffsdaten, Nutzungsdaten, IP-Adressen, Geräteinformationen und vergleichbare Daten verarbeiten, soweit dies zur Bereitstellung, Sicherheit, Missbrauchsvermeidung, Vertragserfüllung, Analyse oder Optimierung der Angebote erforderlich oder rechtlich zulässig ist.
(8) Soweit Cookies, Tracking-Technologien, Nutzerprofile, Auswertungssoftware oder Marketing-Tools eingesetzt werden, erfolgt dies nach Maßgabe der Datenschutzerklärung, der Cookie-Hinweise und der hierfür erforderlichen Einwilligungen oder sonstigen Rechtsgrundlagen.
(9) Eine Verarbeitung oder Übermittlung personenbezogener Daten zu Marketing-, Analyse- oder Werbezwecken, auch an Dienstleister oder Unternehmen außerhalb der EU beziehungsweise des EWR, erfolgt nur, soweit hierfür eine rechtliche Grundlage besteht und die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
17. Aufzeichnungen von Gesprächen, Live-Calls und Terminen
(1) REXAGO kann Telefonate, Video-Calls, Live-Calls, Beratungen, Interviews, Fragerunden oder sonstige Termine aufzeichnen, soweit dies zur Dokumentation, Qualitätssicherung, Nachbereitung, Leistungserbringung, Weiterentwicklung oder Erstellung von Inhalten erforderlich oder zweckmäßig ist und die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
(2) Aufzeichnungen können Bild-, Ton-, Video-, Chat-, Text- und Präsentationsinhalte enthalten.
(3) Soweit Teilnehmer persönlich erkennbar oder hörbar sind, erfolgt die Aufzeichnung und Nutzung nach Maßgabe der jeweils erforderlichen Einwilligungen, Datenschutzinformationen und persönlichkeitsrechtlichen Regelungen.
(4) Aufzeichnungen können bearbeitet, gekürzt, transkribiert, thematisch geordnet, anonymisiert, pseudonymisiert, in Ausschnitten verwendet und in neue Materialien überführt werden.
(5) Die Nutzung kann insbesondere für Dokumentationen, Mitgliederbereiche, Videobibliotheken, Beratungsangebote, Produktunterlagen, Präsentationen, Marketingmaterialien oder sonstige Angebote von REXAGO sowie mit REXAGO verbundener Unternehmen erfolgen.
(6) Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe, Löschung oder Nichtverwendung rechtmäßig erstellter und verwendeter Aufzeichnungen, soweit gesetzliche Rechte dem nicht entgegenstehen.
(7) Gesetzliche Betroffenenrechte nach Datenschutzrecht sowie wirksame Widerrufe erteilter Einwilligungen bleiben unberührt. Die Rechtmäßigkeit bereits erfolgter Verarbeitungen bis zum Widerruf bleibt bestehen.
18. Kein Verbraucherwiderrufsrecht
(1) Die Angebote von REXAGO richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
(2) REXAGO schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
(3) Ein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht besteht daher nicht.
19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz von REXAGO beziehungsweise der im Vertrag angegebene Gerichtsstand.
(3) REXAGO ist berechtigt, Ansprüche gegen den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand geltend zu machen.
(4) Vertragssprache ist Deutsch.
20. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(4) Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
Stand: 29.06.2026
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