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Allgemeine Geschäftsbedingungen

zu Produkten und Dienstleistungen der Firma
REXAGO Information GmbH

  1. PDF_downloadAllgemeines
  2. Nutzung der Adressen
  3. Retouren
  4. Rechte des Kunden bei Mängeln; Haftung
  5. Anwendbares Recht
  6. Erfüllungsort; Gerichtsstand
  7. Schlussbestimmung

1. Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil unseres gesamten Angebotes und der Verträge für die Lieferung von Adressmaterial der Firma REXAGO Information GmbH und mit unseren Kunden. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte mit ihnen. Die AGB´s finden im Sinne von § 14 BGB alleinige Anwendung auf Geschäfte mit Unternehmern. Dem in diesen Regelungen genannten "Unternehmer" oder "Kaufmann", stehen juristische Personen des öffentlichen Rechts und Träger öffentlich-rechtlichen Sondervermögens gleich. Keine Anwendung finden diese Bestimmungen für Geschäfte im Sinne von § 13 BGB mit Privatpersonen. Frühere AGB´s werden durch diese ersetzt, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung mit dem Kunden vertraglich getroffen worden ist. Bedingungen seitens des Käufers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir sie nicht ausdrücklich zurückgewiesen haben.


2. Nutzung der Adressen

2.1
Es besteht bei den von uns gelieferten Adressen gem. § 87b UrhG der Datenbankurheberrechtsschutz. Die Nutzung der Adressen darf daher nur in dem mit uns vereinbarten Umfang erfolgen. Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die des Datenschutzes, hat der Kunde bei der Nutzung der überlassenen Adressdaten in eigener Verantwortung zu beachten.

2.2
Sofern wir keine abweichende Vereinbarung mit dem Kunden getroffen haben, sind alle von uns überlassenen Adressen für den Kunden zur eigenen Nutzung im Rahmen von Direktwerbeaktionen bestimmt. Jede Weitergabe sowie ein Weiterverkauf zur Nutzung durch Dritte ist strengstens untersagt. Schadensersatzforderungen behalten wir uns somit vor. Die Vorlage einer der Kontrolladressen, die jeweils in die Adresskollektionen eingearbeitet sind, genügt zum Nachweis der missbräuchlichen Nutzung.

2.3
Keiner Beschränkung unterliegen in der weiteren Nutzung durch den Besteller Anschriften von Personen oder Firmen, die auf Werbung des Kunden bestellen oder Angebote anfordern, ausgenommen ausschließliche Teilnahme an Preisausschreiben.


3. Retouren

Trotz der ständigen Überarbeitung und Aktualisierung unserer Adressdateien können wir wegen eventueller Änderungen innerhalb der Adressgruppen keine Gewähr dafür bieten, dass in unseren Adressdateien zum Zeitpunkt der Lieferung an den Kunden sämtliche Anschriften postalisch richtig, die Zielgruppen vollständig oder alle Zusatzdaten korrekt sind. Da wir die Anschriften aus Verzeichnissen, öffentlichen Registern und Eigenangaben aus Befragungsaktionen zusammenstellen, können wir nicht gewährleisten, dass ein Adressat das ist oder noch ist, wofür er sich bei der Erfassung oder der letzten Aktualisierung ausgegeben hat oder von dritter Seite ausgegeben wurde. Retouren (Rückläufer) sind aus diesem Grund unvermeidlich und stellen keinen Mangel der Liefersache dar. Unvermeidbare Retouren werden demzufolge nicht vergütet.


4. Rechte des Kunden bei Mängeln; Haftung

4.1
Feststellbare Mängel durch zumutbare Untersuchungen (§ 377 HGB) hat der Kunde unverzüglich nach der Zustellung der Daten schriftlich anzuzeigen. Wird die hiernach betreffende Frist seitens des Kunden versäumt und hat er dies zu vertreten, so kann er wegen der entsprechenden Mängel keine Ansprüche gegen uns geltend machen.

4.2
Ein zeitlich versetzter Einsatz der Adressen entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung zur zumutbaren Prüfung unserer Lieferungen bei deren Eingang beim Kunden.

4.3
Bei rechtzeitig begründeter Mängelanzeige haben wir zunächst die Pflicht, wahlweise Ersatz zu liefern oder nachzubessern (Nacherfüllung). Der Käufer hat uns hierzu die erforderliche Gelegenheit und Zeit zu geben. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, so kann der Kunde wahlweise mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

4.4
Mangelfolgeschäden, in Ausnahme vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, sind von der Haftung ausgeschlossen. Unsere Haftung ist wegen leicht fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Sollte die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten betroffen sein, gilt letzteres nicht. Ansprüche wegen Mängel der Lieferung verjähren nach zwölf Monaten ab Vertragsbeginn.


5. Anwendbares Recht

Ausschließlich das in der BRD geltende Recht findet bei den gegenseitigen Rechtsbeziehungen Anwendung. Bei einem Geschäftssitz des Kunden außerhalb Deutschlands, gilt dies unter Einschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG).


6. Erfüllungsort; Gerichtsstand

Der Erfüllungsort für alle Verpflichtungen mit uns ist Schwäbisch Hall. Gerichtsstand ist für alle Rechtstreitigkeiten Schwäbisch Hall, soweit von Gesetzes wegen kein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.


7. Schlussbestimmung

7.1
Alle Erklärungen der REXAGO Information GmbH können auf elektronischem Wege dem Vertragspartner erbracht werden. Dies gilt auch für die Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses.

7.2
Alle Vereinbarungen, die zwischen der REXAGO Information GmbH und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Änderungen jeglicher Art sind nur schriftlich möglich, mündliche Absprachen sind nicht gültig und bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

7.3
Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Dies gilt auch für eventuelle Regelungslücken.

 

Stand: Juli 2011

PDF_downloadInhalt

  1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  2. Geschäftszweck
  3. Vertragsabschluss
  4. Leistungen
  5. Nutzungsentgelt
  6. Zahlungsbedingungen
  7. Vertragsdauer und Kündigung
  8. Urheberrecht
  9. Pflichten und Haftung des Kunden
  10. Haftung Adressenmaterial
  11. Konventionalstrafe bei vertragswidriger Nutzung
  12. Schlussbestimmungen
  13. Änderungen
  14. Unternehmerinformation
  15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
  16. Ausdruck oder Speicherung
 

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Produkt "Business Flat" regeln das Geschäftsverhältnis zwischen der REXAGO Information GmbH und seinen "Business Flat" Kunden. Diese Dienstleistung richtet sich an gewerbliche Kunden in Europa. Abweichende Bestimmungen und insbesondere Bedingungen des Kunden, die mit diesen Geschäftsbedingungen in Widerspruch stehen, sind nur gültig, wenn sich die REXAGO Information GmbH schriftlich damit einverstanden erklärt.

Mit der Bestellung des Produkts "Business Flat" auf den Internetseiten der REXAGO Information GmbH, erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden. Die Rexago-Internetseiten sind unter verschiedenen Domainnamen erreichbar.


1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die REXAGO Information GmbH wickelt alle Verträge für das Produkt "Business Flat" ausschließlich auf Grund der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. Ein ausdrücklicher oder stillschweigender Verzicht auf Rechte aus diesen Bedingungen in einzelnen Fällen berührt nicht die Wirksamkeit der Bedingungen im übrigen Geschäftsverkehr. Geschäftsbedingungen unseres Geschäftspartners, die unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehen, lehnen wir hiermit ausdrücklich ab. Einem ausdrücklichen Widerspruch im Einzelfall bedarf es nicht. Werden von uns ausnahmsweise Bedingungen des Geschäftspartners anerkannt, so gilt dies für das spezielle Geschäft und nur in dem Umfang, wie dies ausdrücklich vereinbart ist.


2. Geschäftszweck

Die REXAGO Information GmbH betreibt den Online-Dienst auf den "Rexago-Internetseiten" ausschließlich mit Businessadressen. Kunden, die das Produkt "Business Flat" bestellt haben, können nach Vertragsabschluss uneingeschränkt auf alle vorhandenen Adressen in dem jeweils gebuchten Adresspool zugreifen. Der Kunde kann die Adressen nach vorgegebenen Auswahlkriterien selektieren und auf seinen Computer herunterladen. Dabei entstehen dem Kunden neben dem einmaligen Beitrag für den gewählten Adresspool keine weiteren Kosten. Das Recht zur Nutzung der Adressen ist auf die Laufzeit des Vertrages beschränkt. Anschriften von Firmen, die auf Werbung des Kunden innerhalb der Vertragslaufzeit bestellen oder Angebote anfordern, unterliegen in der weiteren Nutzung durch den Besteller keiner Beschränkung. Der Weiterverkauf und die Weitervermietung, entgeltlich oder unentgeltlich der Adressen sind strengstens verboten.


3. Vertragsabschluss

3.1
Die REXAGO Information GmbH schließt ausschließlich Verträge mit gewerblichen Kunden ab, Privatpersonen dürfen den Online-Dienst auf den "Rexago-Internetseiten" nicht nutzen. Der Kunde bestätigt mit der Anmeldung/Bestellung, dass er nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.

3.2
Der Vertrag zwischen der REXAGO Information GmbH und dem "Business Flat" Kunden kommt zustande, wenn der Kunde online über die Eingabeseite bestellt und somit unsere AGB und unsere Datenschutzbestimmungen bestätigt hat oder per schriftlichen Auftrag bestellt. Der Kunde ist alleine für die Richtigkeit seiner Angaben verantwortlich.

3.3
Nach erfolgreicher Zahlung kann der Kunde das Produkt "Business Flat" mit dem bestellten Adresspool auf den "Rexago Internetseiten" mit seinen persönlichen Zugangsdaten vollständig nutzen.

3.4
Das Recht, eine Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen, behält sich die REXAGO Information GmbH vor.


4. Leistungen

4.1
Die Leistungen des Produkts "Business Flat" umfassen die Bereitstellung der Online-Datenbanken des jeweils gebuchten Adresspools, die Möglichkeit zur Selektion und das Herunterladen der vom Kunden ausgewählten Adressen. Die REXAGO Information GmbH garantiert die 98-prozentige Online-Erreichbarkeit des Dienstes. Im Falle von Wartungsarbeiten oder Störungen wird der Kunde bei Bedarf umgeleitet.

4.2
Die REXAGO Information GmbH erteilt dem "Business Flat" Kunden ein beschränktes Nutzungsrecht der Adressen des gebuchten Adresspools, inklusive aller Zusatzinformationen (z.B. Telefon, etc.) für die Dauer des jeweiligen Vertrages, wie in Punkt 9.4 beschrieben. Nur bei der "Premium Business Flat" darf der Kunde nach der Vertragslaufzeit die heruntergeladenen Adressen weiter unbeschränkt für seine eigenen Werbezwecke nutzen.

4.3
Nach abgeschlossener Selektion wird dem "Business Flat" Kunden per E-Mail ein Downloadlink für die Adressen mit limitierter Gültigkeit zugesendet. Die REXAGO Information GmbH weist darauf hin, dass dieses Limit beim Produkt "Business Flat" 48 Stunden beträgt. Nach Überschreitung dieser Zeit wird dieser Link ungültig und eine erneute Selektion ist notwendig. Die Zeit läuft ab dem Versandzeitpunkt des Downloadlinks von unserem Server.

4.4
Mangelfolgeschäden, in Ausnahme vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, sind von der Haftung ausgeschlossen. Unsere Haftung ist wegen leicht fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Sollte die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten betroffen sein, gilt letzteres nicht. Ansprüche wegen Mängel der Lieferung verjähren nach zwölf Monaten ab Vertragsbeginn.


5. Nutzungsentgelt

Für die unter Punkt 4. erbrachten Leistungen stellt die REXAGO Information GmbH dem Kunden für das jeweilige Adresspool ein Nutzungsentgelt in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung. Der Abrechnungszeitraum ist je nach Art der "Business Flat" unterschiedlich. Die aktuell gültigen Preise und Vertragslaufzeiten finden Sie in der Produktbeschreibung bei der Bestellung.


6. Zahlungsbedingungen

6.1
Die Nutzungsgebühr für das Produkt "Business Flat", inklusive der bestellten Adresspools, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, wird sofort bei der Bestellung fällig und ist je nach ausgewählter Zahlungsart an die REXAGO  ® Information GmbH zu bezahlen.

6.2
Im Falle eines Zahlungsverzuges ist die REXAGO Information GmbH berechtigt, den Zugang zu den "REXAGO  ®-Internetseiten" für den Kunden bis zum Zahlungseingang zeitweise zu sperren.

6.3
Erst nach Zahlungseingang ist die REXAGO Information GmbH verpflichtet, das Herunterladen von Adressen frei zu schalten.


7. Vertragsdauer und Kündigung

7.1
Der Vertrag ist mit dem Online-Bestellabschluss oder der schriftlichen Bestellung wirksam und läuft ab dem Leistungsdatum für die Dauer der vereinbarten Vertragslaufzeit bei der Bestellung. Die Vertragsdauer unterscheidet sich je nach bestellter "Business Flat".

7.2
Der Vertrag verlängert sich automatisch um die bei der Bestellung vereinbarte Vertragslaufzeit, sollte er nicht mit einer Frist von einem Kalendermonat vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Dies gilt nicht für Bonusmonate. Ihre Kündigung senden Sie bitte schriftlich per Post an folgende Adresse:

REXAGO Information GmbH
Panoramastraße 27
74544 Michelbach an der Bilz
Deutschland

7.3
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn

  1. die Firma REXAGO Information GmbH ihre Tätigkeit einstellt
  2. ein Vertragspartner gegen gesetzliche Verbote verstößt
  3. eine grundlegende Änderung der rechtlichen und technischen Vorgaben im Internet vorliegt, die es für die REXAGO Information GmbH unzumutbar machen, die Leistungen weiter zu erbringen
  4. bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
  5. bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vertragspartners

7.4
Bei Vertragsende werden die Daten des Kunden von den "REXAGO  ®-Internetseiten" auf deren Server nach Ermessen der REXAGO Information GmbH gesperrt oder gelöscht, sobald diese nicht mehr für die Vertragsabwicklung benötigt werden. Hierüber wird der Kunde nur auf Nachfrage hin informiert.

7.5
Die REXAGO Information GmbH ist berechtigt, Kunden, die durch Missbrauch der Leistungen auffällig geworden sind, gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht verstoßen haben, insbesondere fehlerhafte Anmeldedaten eingegeben haben, den Zugang bis zur endgültigen Klärung des zugrunde liegenden Ereignisses zu sperren und gegebenenfalls zu löschen. In diesem Fall ist der Kunde nicht berechtigt, den Online-Dienst auf den "Rexago-Internetseite", sowie die bereits heruntergeladenen Adressen weiter zu nutzen.

7.6
Kündigt der Kunde während der Laufzeit der "Business Flat" den Vertrag aus anderem Grund, so erfolgt keine - auch keine anteilige - Rückerstattung der bereits gezahlten "Business Flat".

7.7
Wird dem Kunden aus einem wichtigen Grund gekündigt, wie in Punkt 7.3 aufgeführt, so erfolgt keine - auch keine anteilige - Rückerstattung der bereits gezahlten "Business Flat".

7.8
Die Stornierung der Bestellung ist nur dann möglich, wenn Sie die angeforderte "Business Flat" nicht bestellt haben. Ein Nachweis der fälschlichen Benutzung Ihrer Daten zur Bestellung der "Business Flat" von Dritten ist für eine Stornierung nachweispflichtig.


8. Urheberrecht

8.1
Alle Inhalte, Adressen und Datenbanken des Online-Dienstes der "Rexago-Internetseiten" unterliegen dem Urheberrecht von REXAGO Information GmbH.

8.2
Das Layout der Website und diese AGB dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der REXAGO Information GmbH vervielfältigt und/oder auf einer anderen Internetseite genutzt werden. Der Vertrieb, der im Rahmen der REXAGO Information GmbH angebotenen Dienstleistungen an Dritte, ist ausdrücklich genehmigungspflichtig.


9. Pflichten und Haftung des Kunden

9.1
Der Kunde trägt die ausschließliche Verantwortung dafür, den Online-Dienst der "Rexago-Internetseiten" im Einklang mit sämtlichen nationalen und internationalen Gesetzen und Bestimmungen (Bundesdatenschutzgesetz etc.) zu nutzen. Insbesondere verpflichtet er sich, die Adressen nicht zur Verbreitung von Inhalten zu nutzen, die gegen geltende Jugendschutzbestimmungen, Strafvorschriften oder gegen die guten Sitten verstoßen. Er ist für sämtliche Vorgänge verantwortlich, die unter seinem Eintrag getätigt werden.

9.2
Der Kunde verpflichtet sich, die Adressen nicht zu "Spamzwecken" zu nutzen und beim Einsatz des Adressmaterials auf den "Rexago-Internetseiten" die geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Nutzung von Telefon, Telefax und E-Mail zu beachten. Verstößt der Kunde gegen das Spam-Verbot und verwendet er die Adressen zur Werbung entgegen den gesetzlichen Bestimmungen, so hat er für jede schuldhafte Zuwiderhandlung eine von REXAGO Information GmbH nach billigem Ermessen festzusetzende, im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu leisten. Verwirkte Vertragsstrafenansprüche sind auf geltend gemachte Schadensersatzansprüche anzurechnen.

9.3
Der Kunde stellt die REXAGO Information GmbH im Innen- und Außenverhältnis von etwaigen Ansprüchen Dritter bei der Nutzung unseres Adressmaterials frei.

9.4
Alle Adressen, die der Kunde von Rexaho herunter lädt, dürfen ausschließlich von dem im Vertrag genannten Unternehmen genutzt werden. Das Unternehmen darf die heruntergeladenen Adressen nicht für seine Filialen oder Zweigniederlassungen verwenden. Das Nutzungsrecht beschränkt sich auf die Betriebsstätte der im Vertrag genannten Firma. Der Kunde darf in seinen Werbeaktionen keine Filialen bewerben. Der Weiterverkauf und/oder Weitervermietung, entgeltlich oder unentgeltlich oder die Übernahme der Adressen auf Datenträgern oder die Veröffentlichung der Daten ist strengstens untersagt. Es ist nicht gestattet, der eigenen Werbesendung fremdes Werbematerial beizufügen. Die Beachtung dieser Vereinbarungen überprüfen wir, indem wir in jedem Adressen-Download Kontrolladressen beifügen.

9.5
Anschriften von Firmen, die auf Werbung des Kunden innerhalb der Vertragslaufzeit bestellen oder Angebote anfordern, unterliegen in der weiteren Nutzung durch den Besteller keiner Beschränkung.


10. Haftung Adressenmaterial

Die Adressen und deren Eingruppierung werden von uns selbst ermittelt oder uns von dritter Seite zur Verfügung gestellt. Wir leisten jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Adressmaterials. Unzustellbare Adressen werden nicht erstattet. Ein Anspruch auf Ersatz für Porto, Prospektmaterial, Versand-kosten und dergleichen oder Rückerstattung des jährlichen Nutzungsentgeltes besteht nicht.


11. Konventionalstrafe bei vertragswidriger Nutzung

11.1
Alle gelieferten Adressen dürfen nur nach den genannten Nutzungsbedingungen in Punkt 9.4. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genutzt werden.

11.2
Bei Nutzung der von REXAGO Information GmbH erhaltenen Adressen außerhalb der vertraglich vereinbarten Zeit, ist der Kunde vorbehaltlich weitergehenden Schadensersatzansprüchen für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung zur Zahlung einer Konventionalstrafe an die REXAGO  ®Information GmbH verpflichtet. Die Konventionalstrafe wird von REXAGO Information GmbH nach beliebigem Ermessen festgesetzt und kann vom zuständigen Gericht überprüft werden. Dabei kommt es nicht darauf an, wie viele Adressen missbräuchlich benutzt wurden. Es ist nicht gestattet, der eigenen Werbesendung fremdes Werbematerial beizufügen. Für den Nachweis des Verstoßes genügt die Vorlage einer Kontrolladresse. Das Gleiche gilt für den Fall, dass der Kunde die Adressen unerlaubt weiterverkauft oder weitervermietet, die Adressen Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zum Gebrauch oder zur Übernahme auf Datenträgern weitergibt. Davon ausgenommen sind Dritte, die die Adressen im Sinne dieser Vereinbarung im Auftrag des Kunden und zur Nutzung für den Kunden weiterbearbeiten.


12. Schlussbestimmungen

12.1
Alle Erklärungen der REXAGO Information GmbH können auf elektronischem Wege dem Vertragspartner erbracht werden. Dies gilt auch für die Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses.

12.2
Alle Vereinbarungen, die zwischen der REXAGO Information GmbH und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Änderungen jeglicher Art sind nur schriftlich möglich, mündliche Absprachen sind nicht gültig und bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

12.3
Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Dies gilt auch für eventuelle Regelungslücken.


13. Änderungen

Die REXAGO Information GmbH weist den Kunden auf mögliche Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich hin und räumt dem Kunden die Möglichkeit ein, von der Änderung Kenntnis zu nehmen. Der Kunde ist berechtigt, den geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen binnen einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Mitteilung zu widersprechen, es sei denn, die Änderung bezieht sich auf das nachträgliche Entstehen einer Äquivalenzstörung oder Regelungslücke und ist inhaltlich so bestimmt, dass sie dem Transparenzgebot genügt. Die REXAGO Information GmbH weist den Kunden bei der Übermittlung einer Neufassung auf sein Widerrufsrecht unter Angabe der Widerspruchsfrist und die Rechtsfolgen im Falle der Nichtausübung des Widerspruchrechts gesondert hin.


14. Unternehmerinformation

REXAGO Information GmbH
Panoramastraße 27
74544 Michelbach an der Bilz
Deutschland

Geschäftsführer: Armin Steinle

Umsatzsteuer ID-Nr.: DE814964379
Amtsgericht: Stuttgart
Handelsregister: HRB 726284
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV: Armin Steinle

E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 791 94 94 28-0
Telefax: +49 791 94 94 28-200


15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen mit uns ist Schwäbisch Hall. Gerichtsstand ist für alle Rechtstreitigkeiten Schwäbisch Hall, soweit von Gesetzes wegen kein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.


16. Ausdruck oder Speicherung

Damit Sie unsere AGB jederzeit zur Hand haben, drucken Sie sich diese bitte aus oder speichern Sie diese ab.


Stand: Juni 2010

PDF_downloadInhalt

  1. Allgemeine Bedingungen
    1. Geltungsbereich
    2. Haftungsausschluss
    3. Datenschutzklausel
  2. Bedingungen für die Vermietung von Adressen
    1. Vertrag / Vertragsleistungen
    2. Lieferbedingungen / Versandkosten
    3. Preise / Zahlungsbedingungen
    4. Gewährleistung
    5. Haftungsausschluss
    6. Eigentums- und Nutzungsrechte
    7. Herkunftsnachweis
    8. Vertragsstrafe
    9. Datenschutzrechtliche Pflichten des Kunden
  3. Anwendbares Recht / Schlussbestimmungen
 

1. Allgemeine Bedingungen

1.1. Geltungsbereich

1.1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen der REXAGO Information GmbH, Panoramastraße 27, 74544 Michelbach an der Bilz (im Folgenden: Rexago) und dem Kunden (im Folgenden: Kunde) wie auch deren Rechtsnachfolgern.

1.1.2. Rexago erbringt die Vermietung von Adressen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.1.3. Der Kunde erkennt mit der Inanspruchnahme der Leistung diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als für ihn verbindlich an.

1.1.4. Die Angebote und Leistungen von Rexago richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Rexago schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.

1.2. Haftungsausschluss

1.2.1. Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Rexago lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch Rexago, ihre Mitarbeiter oder ihre Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

1.2.2. Die Haftung ist außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, der Verletzung einer Kardinalspflicht oder der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit durch Rexago, ihre Mitarbeiter oder ihre Erfüllungsgehilfen auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.

1.2.3. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

1.3. Datenschutzklausel

Hinsichtlich des Datenschutzes gelten die Datenschutz-Informationen von Rexago.


2. Bedingungen für die Vermietung von Adressen

2.1. Vertrag / Vertragsleistungen

2.1.1. Die Leistungspräsentation von Rexago, insbesondere in Prospekten, Anzeigen und im Internet, stellt noch kein bindendes Angebot von Rexago dar.

2.1.2. Die in den Angeboten und Preislisten angegebenen Adressstückzahlen sind aufgrund regelmäßiger Bestandsveränderungen durch Zu- und Abgänge nur annähernde Werte. Bei allen Aufträgen gilt deshalb branchenüblich die jeweils vorliegende Adressstückzahl als bestellt, sofern diese von den in den Angeboten und Preislisten angegebenen Adressstückzahlen nicht wesentlich abweicht, wobei sich der zu zahlende Preis entsprechend der Mehr- oder Minderlieferung verändert, es sei denn, die Abweichungen sind für den Kunden im Einzelfall nicht zumutbar.

2.1.3. Ein Vertrag zwischen Rexago und dem Kunden kommt erst mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung von Rexago bei dem Kunden oder mit Beginn der Vertragsausführung durch Rexago zustande.

2.1.4. Rexago behält sich das Recht vor, Kundenanträge im Einzelfall ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

2.2. Lieferbedingungen / Versandkosten

2.2.1. Lieferungen von Rexago erfolgen in der Reihenfolge der Auftragseingänge, sofern der Kunde keinen bestimmten Liefertermin angegeben hat.

2.2.2. Von dem Kunden angegebene Liefertermine gelten nur dann als verbindlich vereinbart, wenn Rexago dies dem Kunden schriftlich bestätigt hat.

2.2.3. Der Versand an den Kunden erfolgt auf dessen Gefahr und Kosten per Kurierdienst mittels Datenträgers oder durch gesicherte Datenfernübertragung.

2.2.4. Aufträge sowie jegliche Dienstleistungen werden von Rexago nur erfüllt, wenn keine Zahlungsrückstände aus anderen Verträgen vorhanden sind. Zahlungen werden zuerst auf noch offene Forderungen, Zinsen und Kosten verrechnet, in der zeitlichen Reihenfolge der jeweiligen Fälligkeit.

2.3. Preise / Zahlungsbedingungen

2.3.1. Es gelten die genannten Preise der jeweiligen Auftragsbestätigung. Sofern nicht anders angegeben, handelt es sich um Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

2.3.2. Erfolgt die Vergütung von Rexago pro verwendeter Adresse, so verpflichtet sich der Kunde, bei jeder Nutzung Rexago die konkret verwendeten Adressen vor der Verwendung schriftlich mitzuteilen.

2.3.3. Rechnungen sind ohne Abzug sofort fällig.

2.3.4. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist dieser verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten p.a. über dem Basiszinssatz an Rexago zu leisten.

2.3.5. Unabhängig von Punkt 2.3.4. bleibt es Rexago unbenommen, einen höheren Verzugsschaden wie auch sonstigen Schaden nachzuweisen.

2.3.6. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag zu.

2.4. Gewährleistung

2.4.1. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert, hat Rexago keine Identitätsprüfung der Adressen vorgenommen. Rexago übernimmt daher keine Gewähr für die tatsächliche Existenz eines Adressaten oder der auf diesem entfallenden Merkmale. Rexago übernimmt auch keine Aktualisierung der sog. "Robinsonliste" des Deutschen Direkt Marketing Verbandes (DDV).

2.4.2. Der Kunde hat offensichtliche Mängel der gelieferten Adressen oder Beanstandungen im Hinblick auf die gelieferte Stückzahl Rexago nach vertragsgerechter Übersendung und vor weiterer Nutzung der Daten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Mit rügeloser Verwendung der Adressen sind Gewährleistungsansprüche wegen Unter- oder Überschreitens der vertraglich vereinbarten Stückzahl oder sonstiger, bei gehöriger Untersuchung erkennbarer Mängel, ausgeschlossen.

2.4.3. Im Übrigen haftet die Rexago mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) nur für Schäden, die auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden, wie insbesondere entgangenen Gewinn.

2.4.4. Die Haftung ist außer bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Rexago auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.

2.4.5. Die Haftungsbegrenzungen der Punkte 2.4.4. und 2.4.5. gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Rexago.

2.5. Haftungsausschluss

2.5.1. Aufgrund von Anschriftenänderungen kann es zu Retouren (Sendungen mit postalischem Unzustellbarkeitsvermerk) kommen.

2.5.2. Rexago übernimmt daher keine Haftung für unzustellbare Adressen im Gesamtbestand, es sei denn, die fehlende Zustellbarkeit ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen. Der Haftungsausschluss betrifft insbesondere auch etwaige Kosten und / oder Gebühren aus Retouren.

2.5.3. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert, haftet Rexago weder für die Ordnungsgemäßheit der Datenerhebung (Einverständnis des Dritten mit der Erhebung seiner Daten) noch für das Vorliegen eines wirksamen Opt-In (Einverständnis des Dritten in den Empfang von Werbenachrichten).

2.5.4. Rexago übernimmt darüber hinaus keine Haftung für die Richtigkeit der Klassifizierung der gelieferten Adressen sowie für die Vollständigkeit der einzelnen Adressgruppen. Dies gilt nicht im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

2.6. Eigentums- und Nutzungsrechte

2.6.1. Der Kunde ist zur Nutzung der Daten lediglich in dem vertraglich vereinbarten Umfang berechtigt. Vervielfältigungen, Veränderungen, das Speichern auf Datenträger des Kunden sowie die Weitergabe der Adressen an Dritte ist dem Kunden nicht gestattet. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Rexago zum Schutz gegen eine unbefugte Verwendung der Adressen Kontrolladressen einarbeitet.

2.6.2. Dem Kunden durch Retourvermerke bekannt gewordene neue Adressen darf der Kunde nur einmalig für die bereits freigegebene Aktion verwenden, es sei denn, Abweichendes wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.

2.6.3. Der Kunde verpflichtet sich, die Datenträger bzw. die Adressen nur unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen in einem zugelassenen Lettershop oder DVRechenzentrum zu lagern und weiterzuverarbeiten.

2.6.4. Der Kunde hat von einem mit der Bearbeitung seiner Werbemittel beauftragten Unternehmen eine Weiterverarbeitungserklärung gemäß dem Standard des Deutschen Direktmarketingverbandes (DDV) anzufordern und zu verwenden.

2.6.5. Der Kunde verpflichtet sich, im Falle der Lieferung von Adressen an die mit der Bearbeitung seiner Werbemittel beauftragten Unternehmen diese auf die Existenz von Kontroll-Adressen und die Einhaltung der vorstehenden Nutzungseinschränkungen hinzuweisen.

2.7. Herkunftsnachweis

2.7.1. Abweichend von Punkt 2.4. gewährleistet Rexago, dass der Kunde auf Anfrage einen bestehenden Herkunftsnachweis erhält, falls ein solcher Anspruch von dritter Seite aus gegen den Kunden geltend gemacht wird.

2.7.2. Die Pflicht von Rexago nach Punkt 2.7.1. gilt für die Zeit während eines wirksamen Vertrages und bis zu 2 Jahre nach Beendigung des Vertrages.

2.8. Vertragsstrafe

2.8.1. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die unter Punkt 2.6. genannten Nutzungsbeschränkungen ist eine Vertragsstrafe des Kunden in Höhe von EUR 20,00 je genutzter Adresse verwirkt. Die Parteien können im Einzelfall schriftlich eine höhere oder niedrigere Vertragsstrafe vereinbaren. Als genutzt gelten alle Adressen, die mit der widerrechtlich genutzten Adresse in einer Datei geliefert wurden, es sei denn, der Kunde erbringt den Beweis, dass diese Adressen nicht unbefugt genutzt worden sind. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.

2.8.2. Unabhängig von vorstehender Regelung zahlt der Kunde bei schuldhafter Verletzung der Geheimhaltungs- und / oder Datenschutzverpflichtungen eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 10.000,- für jeden Fall der Zuwiderhandlung. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.

2.8.3. Der Kunde hat für etwaige Handlungen seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen in vollem Umfang rechtlich einzustehen.

2.9. Datenschutzrechtliche Pflichten des Kunden

2.9.1. Die Verwendung und Übermittlung der Adressdateien darf ausschließlich unter Beachtung der geltenden Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie sonstiger Datenschutzregelungen erfolgen.

2.9.2. Der Kunde wird bei der ersten werblichen Ansprache des Adressaten insbesondere die Informationspflichten nach dem BDSG einhalten und den Adressaten über die verantwortliche Stelle sowie sein Widerrufsrecht unterrichten (§ 28 Abs. 4 BDSG). Zu diesem Zweck gibt der Kunde gegenüber dem Adressaten seine Adresse an.

2.9.3. Weiter verpflichtet sich der Kunde, im Falle des Widerspruchs des Adressaten gegen die Nutzung oder Übermittlung seiner Daten (§ 28 Abs. 4 BDSG) diese unverzüglich nach Eingang des Widerspruchs für diese Zwecke zu sperren. Dies gilt auch dann, wenn die Daten nicht vom Kunden selbst gespeichert werden. Der Kunde ist zum Zwecke der organisatorischen Durchführung der vorerwähnten Datenschutzbestimmung berechtigt, eine Sperrliste mit den zu sperrenden Daten zu führen.

2.9.4. Der Kunde verpflichtet sich, Rexago unverzüglich schriftlich zu unterrichten, wenn ein Adressat der Nutzung oder Übermittlung seiner Daten widerspricht.


3. Anwendbares Recht / Schlussbestimmungen

3.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

3.2. Sofern der Kunde Kaufmann ist, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Erfüllungsort und der Gerichtsstand für die sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten der Sitz von Rexago.

3.3. Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so werden hierdurch die restlichen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.


Stand: März 2013

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  1. Geltung und Bedingungen
  2. Angebot und Vertragsabschluß
  3. Mängelansprüche, Haftung
  4. Nutzungsrecht
  5. Datenschutz
  6. Geheimhaltung
  7. Zahlung
  8. Rücktrittsvereinbarung
  9. Salvatorische Klausel
  10. Erfüllungsort, Gerichtsstand

1. Geltung und Bedingungen

TELAGO Telemarketing ist ein Produkt der REXAGO  ® Information GmbH. Für alle Leistungen, Lieferungen und Angebote der REXAGO  ® Information GmbH, und zwar auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden in laufender Geschäftsbeziehung, gelten - vorbehaltlich individueller Vereinbarungen - ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen für Leistungen (AGB). Abweichende AGB des Kunden erkennt REXAGO  ® Information GmbH nicht an, es sei denn, REXAGO  ® Information GmbH hätte diesen AGB ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

Die AGB gelten nur gegenüber Unternehmern i.S. des § 14 Abs. 1 BGB, gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichrechtlichen Sondervermögen.


2. Angebot und Vertragsabschluß

REXAGO  ® Information GmbH bietet nur Dienstleistungen an. Alle REXAGO  ® Information GmbH übertragenen Aufträge werden auf dienstvertraglicher Basis abgewickelt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Angebote sind stets freibleibend. Vom Kunden erteilte Aufträge sowie mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die REXAGO  ® Information GmbH.


3. Mängelansprüche, Haftung

Falls REXAGO  ® Information GmbH sich ausnahmsweise zur Erbringung eines Werkes verpflichtet haben sollte, und die Leistung aus von REXAGO  ® Information GmbH zu vertretenden Gründen mangelhaft ist, steht REXAGO  ® Information GmbH zunächst das Recht zu, diese Leistung binnen angemessener Frist nachzuholen. Kann REXAGO  ® Information GmbH Ihre Leistung nicht binnen angemessener Frist aus von REXAGO  ® Information GmbH zu vertretenden Gründen mangelfrei nachholen, kann der Kunde nach seiner Wahl die Vergütung angemessen herabsetzen (Minderung) oder vom Vertrag zurücktreten.

Im Falle von fehlerhaften Dienstleistungen ist REXAGO  ® Information GmbH berechtigt aber nicht verpflichtet, zunächst binnen angemessener Frist die Leistung nachzuholen oder nachzubessern, bevor der Kunde seine gesetzlichen Rechte geltend machen kann.

Ist REXAGO  ® Information GmbH vertraglich verpflichtet, fortwährend Leistungen zu erbringen, so kann der Kunde den Vertrag außerordentlich kündigen, sofern ihm ein weiteres Festhalten an dem Vertrag nicht mehr zuzumuten ist. Die Vergütungspflicht für bereits erbrachte Leistungen bleibt in diesem Fall unberührt.

REXAGO  ® Information GmbH ist nicht verpflichtet, vorgeschlagene Werbemaßnahmen oder vom Kunden übergebene Muster, Sachen oder Aufträge auf ihre Vereinbarkeit mit gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Wettbewerbsrechts oder des gewerblichen Rechtsschutzes (z.B. in Bezug auf fremde Urheberrechte) zu überprüfen. Eine solche rechtliche Überprüfung obliegt dem Kunden. Erkennt REXAGO  ® Information GmbH einen solchen Verstoß, wird der Kunde hierauf hingewiesen. REXAGO  ® Information GmbH ist berechtigt, die Ausführung der verlangten Leistung zu verweigern, wenn diese gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen verstößt. Der Kunde hat REXAGO  ® Information GmbH von allen Ansprüchen Dritter freizustellen und REXAGO  ®Information GmbH entstandene Schäden zu ersetzen, die auf einer Verletzung derartiger Bestimmungen aus im Herrschaftsbereich des Kunden liegenden Gründen beruhen.
Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Verarbeitung und Nutzung der von ihm gelieferten Adressdatensätze für die aktive Telefonie mit den gesetzlichen Bestimmungen vereinbar ist und insbesondere nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) durch eine wirksame Einwilligung der Betroffenen gedeckt ist. Der Kunde muss jederzeit in der Lage sein, auf Verlangen von REXAGO  ® Information GmbH die Einwilligung der Betroffenen nachzuweisen.

Der Kunde hat REXAGO  ® Information GmbH von allen Ansprüchen Dritter freizustellen und REXAGO  ® Information GmbH entstandene Schäden zu ersetzen, die auf einer fehlenden rechtlich wirksamen Einwilligung der Betroffenen in die Verarbeitung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten beruhen. Dies gilt auch für die angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung von REXAGO  ® Information GmbH.

REXAGO  ® Information GmbH Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Grund, ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Folgeschäden, wie z.B. entgangenem Gewinn. REXAGO  ® Information GmbH haftet jedoch, soweit eine solche Haftung gesetzlich zwingend vorgesehen ist (z.B. im Falle von Ansprüchen aus § 1, 4 Produkthaftungsgesetz) oder wenn der Schaden verursacht wird durch:

  • Vorsatz REXAGO  ® Information GmbH oder deren Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen;
  • Grobe Fahrlässigkeit von REXAGO  ® Information GmbH Geschäftsführung, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen;
  • bei der mindestens fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf);
  • Verletzung von Garantien;
  • bei der fahrlässigen Verletzung von Gesundheit und Leben.

REXAGO  ® Information GmbH Haftung ist in Fällen der Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.

Die Verjährungsfrist von Schadensersatzansprüchen des Kunden aufgrund von Schlechtleistungen im Falle von Dienstleistungen und von Mängelansprüchen bei einer Werkleistung beträgt abweichend von §§ 195, 199 Abs. 1, Abs. 3 BGB 18 Monate ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch des Kunden entstanden ist und der Kunde von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste, längstens jedoch 5 Jahre nach der Entstehung der Ansprüche. Mängelansprüche des Kunden aus werk- oder kaufvertragvertraglichen Leistungen verjähren indes bei Erbringen eines Werkes in einem Jahr nach Gefahrübergang bzw. bei Kaufverträgen ab Ablieferung. Die gesetzlichen Verjährungsfristen gelten, soweit REXAGO  ® Information GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder vorsätzlich gehandelt hat oder nach dem Produkthaftungsgesetz haftet. Diese Verjährungsfristen gelten auch für alle sonstigen Ansprüche aus der Verletzung einer Pflicht, einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung, aus Beratung und aus Verschulden vor Vertragsschluss.

Im Falle höherer Gewalt und durch REXAGO  ® Information GmbH nicht vorhersehbare und nicht zu vertretende Umstände wie z.B. Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, Beschaffungsschwierigkeiten, behördlichen Anordnungen, nicht rechtzeitige Belieferung durch ihre Lieferanten, haftet REXAGO  ® Information GmbH nicht. Dies gilt auch für von REXAGO  ®Information GmbH nicht zu beeinflussende technische Ausfälle von Datenübertragungswegen, Datennetzen und Rechnern sowie der Telefonanlage, insbesondere wenn REXAGO  ® Information GmbH sich dabei fremder Mittel (wie z.B. der Telekom) bedient.

Beim Versand von Gütern und Waren kann REXAGO  ® Information GmbH den Versandweg und den Frachtführer unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden bestimmen, sofern nichts anderes vereinbart ist. REXAGO  ® Information GmbH haftet für den Frachtführer nur im Rahmen einer ordnungsgemäßen Auswahl. Auf Wunsch des Kunden wird REXAGO  ® Information GmbH den Transport durch eine Versicherung eindecken; die Kosten trägt der Kunde.


4. Nutzungsrecht

Alle Urheberrechte und sonstigen Rechte an den von REXAGO  ® Information GmbH entwickelten Konzepten, Mustern, Entwürfen, Gesprächsleitfäden und ähnlichen Leistungen verbleiben bei REXAGO  ® Information GmbH. Der Kunde erhält hieran ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für die vertraglich vorgesehne Nutzung. Vorbehaltlich der ausdrücklichen schriftlicher Zustimmung durch REXAGO  ® Information GmbH gilt das Nutzungsrecht nur für Deutschland.


5. Datenschutz

REXAGO  ® Information GmbH verpflichtet sich, personenbezogene Daten nur in Übereinstimmung der jeweils gültigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG und anderer geltender Datenschutzvorschriften zu erheben, zu verarbeiten und zu übermitteln. Eine Verarbeitung oder Nutzung für andere Zwecke als zur Erfüllung des Vertragszweckes ist nur unter den Voraussetzungen des § 28 Abs. 2 bis Abs. 4 BDSG und unter Wahrung der schutzwürdigen Interessen des Betroffenen zulässig. REXAGO  ® Information GmbH bedient sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen Unterauftragnehmern, denen die zur Erfüllung notwenigen personenbezogenen Daten übermittelt werden. Der Betroffene ist berechtigt, bei REXAGO  ® Information GmbH Auskunft über die übermittelten Daten sowie die Empfänger zu verlangen. Hiermit erfüllt REXAGO  ®Information GmbH seine Hinweispflicht gemäß §33 BDSG.


6. Geheimhaltung

REXAGO  ® Information GmbH verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden zur Kenntnis gelangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und der mit ihm verbundenen Unternehmen Stillschweigen zu bewahren. Diese Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht währt auch über das Vertragsende hinaus und gilt auch, wenn eine Zusammenarbeit nicht zustande kommt.


7. Zahlung

Die von REXAGO  ® Information GmbH ausgestellten Rechnungen sind, soweit nicht anderes vereinbart, binnen 15 Tagen ohne Spesen zahlbar. Skontoabzüge sind vorbehaltlich einer ausdrücklichen anderweitigen Vereinbarung unzulässig. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist REXAGO  ® Information GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist und zudem auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


8. Rücktrittsvereinbarung

Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf vereinbarter fester Vertragslaufzeiten ist ausgeschlossen. In denjenigen Fällen, in denen der Kunde berechtigt vor Ablauf einer vereinbarten Laufzeit aus nicht von REXAGO  ® Information GmbH zu vertretenden Gründen kündigt, stehen REXAGO  ® Information GmbH die gesetzlichen Vergütungsansprüche zu. REXAGO  ® Information GmbH kann nach Ihrer Wahl statt dessen, neben der Vergütung für die bereits erbrachten (Teil-)Leistungen, 50% der verbleibenden vereinbarten Vergütung dem Kunden pauschal berechnen. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass die Pauschale aufgrund der Kosten, die REXAGO  ® Information GmbH durch die Kündigung erspart und aufgrund REXAGO  ® Information GmbH Einnahmen aus der anderweitigen Verwendung oder böswillig unterlassenen anderweitigen Verwendung Ihrer Leistungskraft wesentlich überhöht ist. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Sofern ein vereinbarter Starttermin aus vom Kunden zu vertretenden Gründen verschoben wird, kann REXAGO  ® Information GmbH den Kunden mit den sich hieraus ergebenden Kosten belasten. REXAGO  ® Information GmbH kann dem Kunden € 140,00 für jeden Telefonagenten/Tag berechnen, sofern der Kunde keinen wesentlich niedrigeren Aufwand für die Vorhaltung von Telefonagenten nachweisen kann.


9. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung der AGB oder des Vertrages ganz oder teilweise gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder aus sonstigen Gründen nichtig sein, so wird dadurch die Gültigkeit der AGB und des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine andere vereinbart werden, die sinngemäß dem Inhalt der unwirksamen Bestimmung entspricht.


10. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Schwäbisch Hall. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Schwäbisch Hall, sofern der Kunde Kaufmann ist. REXAGO  ® Information GmbH ist berechtigt, den Kunden auch an dessen ordentlichen Gerichtsstand zu verklagen.


Stand: November 2010

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  1. Vertragsgegenstand
  2. Geltungsbereich, Offerten und Vertragsabschluss
  3. Vertragsdurchführung
  4. Rechte an Templates/Creatives
  5. Leistungen durch REXAGO  ®
  6. Leadgenerierung
  7. Zahlungsbedingungen
  8. Haftung und Gewährleistung
  9. Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz
  10. Schlussbestimmungen
 

1. Vertragsgegenstand

Leistungserbringer ist die REXAGO  ® Information GmbH (nachfolgend REXAGO  ® genannt), Panoramastraße 27, 74544 Michelbach an der Bilz, bzw. deren jeweiliger Rechtsnachfolger bei Änderung der Firmenanschrift oder des Firmenwortlautes. REXAGO  ® bzw. deren Partnerunternehmen vermieten Permission-Adressen und E-Mail Newsletter Software, vermarkten online Werbeflächen und generieren Leads. Ferner werden noch weitere Produkte im digitalen online Marketing und digitalen Dialogmarketing angeboten, welche nachfolgend als Dienstleistungen bezeichnet werden. Eine Übersicht aller Dienstleistungen von REXAGO  ® kann jederzeit angefordert werden. Leistungsempfänger ist Auftraggeber (nachfolgend als Auftraggeber genannt).


2. Geltungsbereich, Offerten und Vertragsabschluss

  • Diese AGB sind für sämtliche erbrachten Leistungen seitens REXAGO  ® im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand im speziellen mit dem Vertrag über die im Punkt 1 genannten Medialeistungen gültig.
  • Die AGB des Auftraggebers werden durch den Geltungsbereich dieser AGB ungültig. Es wird hiermit ausdrücklich der Geltung der AGB des Auftraggebers widersprochen. Dieser Widerspruch muss in keinem Falle wiederholt werden. Weiteres ist es für Folgegeschäfte nicht notwendig diese AGB nochmalig mit einzubeziehen - sie gelten auch für Folgegeschäfte.
  • Als selbstständige Garantien im rechtlichen Sinne werden nur solche Aussagen von REXAGO  ® zum Leistungsgegenstand angesehen, wenn sie schriftlich eintreten, sowie ausdrücklich und wörtlich als "selbstständige Garantie" gekennzeichnet sind.

Alle von REXAGO  ® gemachten Angebote sind freibleibend, außerdem bedürfen alle Vereinbarungen zwischen REXAGO  ® und dem Auftraggeber der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel.


3. Vertragsdurchführung

  • Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für eine ordnungsgemäße Durchführung der Dienstleistung, notwendigen Daten, Informationen und Materialien bis spätestens 5 Werktage vor Beginn der vertraglich vereinbarten Arbeitsleistung zu übermitteln.
    Sollten die abgegebenen Werbemittel nach einer von REXAGO  ® durchgeführten inhaltlichen und technischen Prüfung als nicht oder nur eingeschränkt geeignet erscheinen (Implementierung/Versand), behaltet sich REXAGO  ® das Recht vor, die genannten Informationen und Materialien unter technischen und inhaltlichen Aspekten zu bearbeiten und gegebenenfalls Korrekturen vorzunehmen, natürlich nur soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist und es nach Ansicht von REXAGO  ® einer besseren Darstellung bzw. einer optimierten Performance dient. Außerdem behält sich REXAGO  ® das Recht vor, bestimmte Werbeunterlagen unter Angabe von Gründen abzuweisen. Der Auftraggeber hat dann an REXAGO  ® unter Berücksichtigung des Zurückweisungsgrundes ein neu gestaltetes Werbemittel zur Verfügung zu stellen. Der dadurch entstandene Zeit- und somit auch Gewinnverlust liegt nicht im Verantwortungsbereich von REXAGO  ®, sondern muss vom Auftraggeber in Kauf genommen und gegebenenfalls erstattet werden.
  • REXAGO  ® wird vom Auftraggeber mit den für die Umsetzung der vertraglichen Leistungen erforderlichen Rechten befugt und erhält die Zusage, Inhaber dieser Rechte zu sein bzw. dem Inhaber dieser Rechte gegenüber befugt zu sein, an REXAGO  ® diese Rechte auszuhändigen.
  • REXAGO  ® wird ebenfalls zugesichert, dass die vertragliche geregelte Erbringung der Leistung keine gesetzlichen Vorschriften oder Rechte Dritter verletzt. Die gesamte inhaltliche Verantwortung der Werbemittel, insbesondere in presse-, wettbewerbs- und jugendschutzrechtlichen Angelegenheiten, liegt beim Auftraggeber, wenn diese von ihm gestellt werden. Genauso wird auch die Rechtskonformität der Produkte und Dienstleistungen, welche beworben werden, behandelt. Es dürfen in den Werbemitteln des Auftraggebers auf keinen Fall sexuelle oder pornographische Darstellungen, Hinweise, Begriffe oder Namen für sexuelle oder pornographische Programme gezeigt werden oder mit Inhalten geworben werden, welche sexuelle, pornographische oder jugendgefährdenden Inhalte tragen, sowie eine Erlaubnis für die beworbene Aktivität benötigt. Die Prüfung einer rechtlichen Zulässigkeit der Aufträge liegt nicht im Verantwortungsbereich von REXAGO  ®.
  • Sämtliche Einbußen, Schäden und Belastungen, sowie Kosten der Rechtsverteidigung (einschließlich angemessener Rechtsanwaltsgebühren), die durch Verletzung rechtlicher Bestimmungen bzw. dieser AGB durch den Auftraggeber an REXAGO  ® entstehen, stellt der Auftrageber REXAGO  ® auf Verlangen hin sofort frei und auch insoweit Ausgaben nötig sind, um Angriffe von Dritten sowie der zuständigen Aufsichtsbehörden abzuwehren.
  • Die Prüfung auf Vertragsmäßigkeit der von REXAGO  ® überbrachten Dienstleistung liegt im Verantwortungsbereich des Auftraggebers und muss innerhalb von 48 Stunden nach ihrem ersten Einsatz geschehen. Auftretende Beanstandungen müssen schriftlich an REXAGO  ®gerichtet werden. Die erbrachte Dienstleistung wird als vertragsmäßig angesehen, wenn der Auftraggeber eine formgerechte schriftliche Mitteilung unterlässt.

4. Rechte an Templates/Creatives

Der Auftraggeber erhält ein beschränktes Nutzungsrecht an den von REXAGO  ® erstellten Email-Templates bzw. an sonstigen von REXAGO  ® für den Auftraggeber erstellten Vorlagen. Das oben genannte Nutzungsrecht beinhaltet ein Einfaches und nicht übertragbares, auf die Laufzeit des jeweiligen Vertrages und auf die Nutzung im Rahmen von durch REXAGO  ® organisierten Dienstleistungen beschränktes Recht.


5. Leistungen durch REXAGO  ®

  • Es gibt nach jeder vertraglich durchgeführten Dienstleistung ein Reporting für den Auftraggeber.
  • REXAGO  ® kann nach Möglichkeit, ist aber nicht dazu verpflichtet, das Kontaktvolumen über die vertragliche Vereinbarung hinaus überschreiten. In Rechnung gestellt wird natürlich lediglich die vereinbarte Anzahl der Kontakte.
  • Wenn der Auftraggeber gegen gesetzliche Bestimmungen oder gegen sich aus diesen AGB ergebenden Pflichten verstößt, ist REXAGO  ® zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung nicht verpflichtet.
  • Es besteht für REXAGO  ® außerdem keine Pflicht zur Leistungserbringung, wenn Umstände eintreffen, die nicht in der Macht von REXAGO  ® stehen oder auf höherer Gewalt beruht. Diese Pflichtentbindung besteht nur für die Dauer der Ereignisse.
  • REXAGO  ® ist befugt, Subunternehmen zu beauftragen, was die vertraglichen Pflichten gegenüber dem Auftraggeber unberührt lässt.
  • Die vom Auftraggeber abgegebenen Informationen für die Erbringung der vertraglichen Dienstleistung dürfen von REXAGO  ® nach Beendigung des Vertrages gelöscht und vernichtet werden. Für die Einhaltung der für ihn geltenden gesetzlichen, insbesondere handels- bzw. steuerrechtlichen, Aufbewahrungsfristen ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.

6. Leadgenerierung

REXAGO  ® erhebt Profildaten mit ausdrücklicher Einwilligung der Interessenten zur Nutzung und Übermittlung personenbezogener Daten der Interessenten für Werbezwecke bzw. vertraglich vereinbarten Zwecke. Die Einwilligung wird in einem definierten Verfahren erhoben. Eine Exklusivität der Adresserhebung für ausschließlich einen Auftraggeber wird nur gewährleistet, wenn diese ausdrücklich vertraglich vereinbart wird. Ist keine exklusive Adresserhebung vereinbart, so kann REXAGO  ® die Einwilligung für mehrere Auftraggeber gleichzeitig generieren. Sollte der Auftraggeber Leads bestellen wofür keine Nutzungsbewilligung im Vorfeld für Ihn eingeholt wurde, so trägt er das Datenschutzrechtliche und kaufmännische Risiko für diese Leads selbst.
Wenn kein bestimmter Übermittlungsweg für die generierten Leads vertraglich vereinbart wird übermittelt REXAGO  ® über einen online Zugang via Download Möglichkeit. Die Daten und Profile dürfen ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Zweck genutzt werden. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt die Leads ohne Einwilligung für Dritte zu nutzen.
Die datenschutzrechtliche Verantwortung für alle Daten geht mit der Übermittlung an den Auftraggeber über. Die Daten dürfen vom Auftraggeber uneingeschränkt genutzt werden. Als Ausnahme gelten Daten die an Vermarkter geliefert werden, welche als Geschäftszweck den Handel und Weitergabe von Leads oder Profilen haben. Bei derartigen Auftraggebern dürfen die Daten nur für den Eigenzweck aber nicht für mögliche Vervielfältigung genutzt werden. Als Vervielfältigungszweck gelten auch sogenannte Sponsoring Aktionen wo in einem Preisausschreiben oder einer Umfrage die Werbeeinverständnisse für "mehr als einen Auftraggeber gleichzeitig" eingeholt werden.
REXAGO  ® wird das Recht zugesprochen in die übermittelten Leads Kontrolladressen einzuspielen. Wenn eine missbräuchliche Nutzung mindestens eines Datensatzes im Sinne dieser AGB nachgewiesen wird, verpflichtet sich der Auftraggeber an REXAGO  ® eine von REXAGO  ® nach freiem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe in Höhe von mindestens dem fünffachen Rechnungsbetrag des vertragsgegenständlichen Auftragswertes oder dem doppelten Kostenaufwand für die Gewinnung dieser "gelieferten" Leads, im Streitfall zu zahlen. Als Kostenaufwand für die Gewinnung gelten die Kosten für die Erhebung dieser Leads bzw. für die Wiederbeschaffung der Leads in der gleichen Qualität - auch zu einem späteren Zeitpunkt, falls durch einen Streitfall vor einem Gericht eine Zeitverschiebung entsteht und dabei sich die Kosten für Wiederbeschaffung deutlich verändern.


7. Zahlungsbedingungen

  • Die Zahlungen sind bei Rechnungsstellung sofort ohne Abzug fällig. Die gesamten Entgelte verstehen sich zzgl. der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Im Falle des Verzuges ist REXAGO  ® befugt Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Nachteils bleibt davon nicht berührt.
  • Der Auftraggeber kann nur mit gültigen oder von REXAGO  ® dem Grunde und der Höhe nach anerkannten Forderungen aufrechnen. Es kann ein Zurückbehaltungsrecht nur
    dann geltend machen, wenn die jeweiligen Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
  • REXAGO  ® ist befugt, trotz abweichender Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Der Auftraggeber wird natürlich darüber in Kenntnis gesetzt. Wenn schon Kosten und Zinsen entstanden sind, ist REXAGO  ® befugt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zum Schluss auf die Hauptleistung anzurechnen.
  • Ist der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug bzw. wird gegen ihn Antrag auf
    Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, so kann REXAGO  ® alle weiteren Leistungen zurückhalten und alle bereits erzielten Leistungen abrechnen. REXAGO  ® ist in dieser Situation befugt, die Einhaltung weiterer Dienstleistungen, auch wenn sie bereits vertraglich vereinbart worden sind, von der Bezahlung sämtlicher bestehender Aufträge abhängig zu machen. Die Zahlungsansprüche und die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleiben davon nicht berührt.

8. Haftung und Gewährleistung

  • Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen haftet REXAGO  ® unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit von REXAGO  ® oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  • Für sonstige Schäden haftet REXAGO  ® nur wie folgt: Für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von REXAGO  ® beruhen oder durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, sowie für Schäden, die in den Schutzbereich einer von REXAGO  ® gegebenen Garantie oder Zusicherung fallen, haftet REXAGO  ®unbeschränkt. Unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens haftet REXAGO  ® für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Die Haftung ist für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens ausgeschlossen.
  • REXAGO  ® beschränkt die Haftung für Datenverlust auf den typischen Wiederherstellungsaufwand, welcher bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Erstellung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unbeansprucht.
  • Nach Beginn der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung verjähren alle Schadensersatzansprüche gegen REXAGO  ® in einem Jahr.
  • Dies gilt auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Vertretern, Subunternehmern und sonstigen Mitarbeitern, soweit die Haftung ausgeschlossen ist.
  • Der Auftraggeber hat Anspruch auf eine einwandfreie Nacherfüllung bei mangelhafter Ausführung der Dienstleistung, die deren Zweck nicht nur unerheblich beeinträchtigt.
    Das Wahlrecht bzgl. der Art der Nacherfüllung behält sich REXAGO  ® vor. Insbesondere gilt dies für den Fall, dass REXAGO  ® die Leistung aufgrund technischer Störungen nicht oder nur zeitweise erbracht hat. Es besteht nur ein Anspruch auf Minderung der Vergütung, wenn eine Wiederholung nicht möglich oder dem Auftraggeber nicht zumutbar ist. Der Auftraggeber kann REXAGO  ® für die Wiederholung eine angemessene Frist setzen. Findet die Wiederholung nicht innerhalb dieser Frist statt, so kann der Auftraggeber Rückzahlung der anteiligen Vergütung im Umfang der nicht ordnungsgemäß erbrachten Dienstleistung verlangen.
  • Es steht REXAGO  ® die Vergütung in voller Höhe zu, wenn eine Dienstleistung nicht oder nur mangelhaft erbracht wurde, weil der Auftraggeber die erforderlichen Informationen bzw. Materialien unvollständig, verspätet oder mangelhaft zur Verfügung gestellt oder sonstige Mitwirkungspflichten verletzt hat, es sei denn, REXAGO  ® hat es schuldhaft versäumt, frei gewordene Ressourcen bis zu dem für die Nicht- oder fehlerhafte Erledigung ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt anderweitig zu verwerten.
  • Die Übernahme jeglicher Verantwortung für die Funktionsfähigkeit von Telefonleitungen, des Internets, bei Stromausfällen sowie bei Ausfällen von nicht im Einflussbereich von REXAGO  ® stehenden Servern ist ausgeschlossen.

9. Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz

  • Der Auftraggeber wird davon unterrichtet, dass REXAGO  ® in Anwendung der Datenschutzgesetze seine Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke maschinell benutzt. Mit dieser Speicherung ist der Auftraggeber einverstanden. Sofern dies erforderlich ist, ist REXAGO  ® befugt, soweit sich REXAGO  ® zur Erbringung der Leistungen Dritter bedient, die Daten beauftragten Dritten zugänglich zu machen.
  • Von den Parteien ist der Inhalt des Angebotes/Vertrages und sonstige vertrauliche Informationen streng vertraulich zu behandeln. Vertragsinhalte und Informationen dürfen Dritten gegenüber nur offen gelegt werden, soweit dies rechtlich zwingend erforderlich ist. Es gelten solche als nicht vertrauliche Informationen, die der Auftraggeber bzw. REXAGO  ®nachweislich bereits vor Beginn der Vertragsverhandlungen bekannt waren oder vor oder nach Abschluss des Vertrages öffentlich bekannt geworden sind, ohne dass der Auftraggeber bzw. REXAGO  ® dies zu vertreten hätte.
  • REXAGO  ® ist berechtigt, Subunternehmer zu beauftragen. Durch die Beauftragung von Subunternehmen durch REXAGO  ® bleiben die Pflichten gegenüber dem Auftraggeber unberührt. REXAGO  ® ist berechtigt, Informationen welche für die Erbringung der Dienstleistung nötig waren, nach Erfüllung des Auftrags zu vernichten.

10. Schlussbestimmungen

  • Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Schwäbisch Hall.
  • Ausschließlich das in Deutschland geltende Recht findet bei den gegenseitigen Rechtsbeziehungen Anwendung.
  • Die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages bleiben in Kraft, auch wenn Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sind oder sein werden. Rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmungen sind dem Sinn und Zweck dieses Vertrages entsprechend durch rechtswirksame und durchführbare Bestimmungen zu ersetzen, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung denjenigen der rechtsunwirksamen und undurchführbaren Bestimmungen so nahe kommen wie möglich.

Stand: November 2013

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Geschäftsverhältnis zwischen der REXAGO Information GmbH, nachfolgend Rexago benannt und seinen ANYVIEW® Kunden, nachfolgend Kunden benannt. Diese Dienstleistungen richten sich an Gewerbetreibende und Verbraucher. Abweichende Bestimmungen und insbesondere Bedingungen des Kunden, die mit diesen Geschäftsbedingungen in Widerspruch stehen, sind nur gültig, wenn sich die Rexago schriftlich damit einverstanden erklärt.
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Inhalt

  1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  2. Geschäftszweck
  3. Vertragsabschluss
  4. Leistungen
  5. Nutzungsentgelt
  6. Zahlungsbedingungen
  7. Vertragsdauer und Kündigung
  8. Urheberrecht
  9. Pflichten und Haftung des Kunden
  10. Haftung
  11. Schlussbestimmungen
  12. Änderungen
  13. Unternehmerinformation
  14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
  15. Ausdruck oder Speicherung
 

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Rexago wickelt alle Verträge für Produkte mit dem Markennamen ANYVIEW® ausschließlich auf Grund der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. Ein ausdrücklicher oder stillschweigender Verzicht auf Rechte aus diesen Bedingungen in einzelnen Fällen berührt nicht die Wirksamkeit der Bedingungen im übrigen Geschäftsverkehr.

Geschäftsbedingungen unseres Geschäftspartners, die unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehen, lehnen wir hiermit ausdrücklich ab. Einem ausdrücklichen Widerspruch im Einzelfall bedarf es nicht. Werden von uns ausnahmsweise Bedingungen des Geschäftspartners anerkannt, so gilt dies für das spezielle Geschäft und nur in dem Umfang, wie dies ausdrücklich schriftlich von seitens Rexago vereinbart ist.


2. Geschäftszweck

2.1 ANYVIEW  ®
Rexago betreibt die Software ANYVIEW  ® auf den Servern von Rexago. Rexago gewährt dem Kunden nach diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen in Verbindung mit dem vom Kunden gewählten Tarifmodell das nicht ausschließliche Nutzungsrecht an den von Rexago bereitgestellten Software-Produkten in der jeweils vereinbarten Ausprägung. Damit erhält der Kunde das zeitliche befristete Recht, die Endkundenkomponente des Produktes auf einem durch Rexago zugewiesenen Webserver zu nutzen. Nutzen des Vertrages ist der Abruf der von den Softwareprodukten bereitgestellten Dienstleistungen. Eine Übertragung des Programms selbst ist nicht Gegenstand des Vertrages.


3. Vertragsabschluss

3.1 Rexago schließt Verträge mit Verbrauchern und gewerblichen Kunden ab.

3.2 Der Vertrag zwischen Rexago und dem Kunden kommt zustande, wenn der Kunde schriftlichen per Auftrag bestellt. Diese AGB sind dinglicher Bestandteil der Auftragsbestätigung. Der Kunde ist alleine für die Richtigkeit seiner Angaben verantwortlich.

3.3 Nach erfolgreicher Zahlung per Vorkasse oder nach Bestellung per Lastschrift kann der Kunde seine bestellten Produkte sofort nutzen.

3.4 Das Recht, eine Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen, behält sich die Rexago vor.


4. Leistungen

4.1 Die Leistungen für die Produkte ANYVIEW® umfassen die Bereitstellung der Software und damit die Möglichkeit den eigenen Desktop an eine begrenzte Anzahl von Teilnehmer zu übertragen. Rexago garantiert die 98-prozentige Online-Erreichbarkeit des Dienstes. Im Falle von Wartungsarbeiten oder Störungen wird der Kunde bei Bedarf umgeleitet.

4.2 Rexago erteilt dem Kunden ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht innerhalb seiner Vertragslaufzeit.

4.3 Die erteilte Lizenz ist nicht ausschließlich und nicht übertragbar; ihr Umfang hängt vom Typ der von Ihnen erworbenen Lizenz ab. Die Softwarelizenz, ist benutzerbasiert; d. h. für jeden Benutzer ist eine separate Lizenz erforderlich. Soll die Software von mehreren Nutzern gleichzeitig benutzt werden, benötigt jeder Nutzer eine entsprechende Lizenz.


5. Nutzungsentgelt

Für die unter Punkt 4. erbrachten Leistungen stellt die Rexago dem Kunden ein Nutzungsentgelt in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung. Die aktuell gültigen Preise und Vertragslaufzeiten finden Sie in der Produktbeschreibung bei der Bestellung.


6. Zahlungsbedingungen

6.1 Die Nutzungsgebühr für ANYVIEW® Produkte, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, wird sofort bei der Bestellung fällig und ist je nach ausgewählter Zahlungsart an Rexago zu bezahlen.

6.2 Im Falle eines Zahlungsverzuges ist Rexago berechtigt, den Zugang für den Kunden bis zum Zahlungseingang zeitweise zu sperren.

6.3 Erst nach Zahlungseingang ist Rexago verpflichtet, die Software frei zu schalten.


7. Vertragsdauer und Kündigung

7.1 Der Vertrag ist mit der schriftlichen Bestellung wirksam und läuft ab dem Leistungsdatum für die Dauer der vereinbarten Vertragslaufzeit. Die Vertragsdauer ist in der jeweiligen Auftragsbestätigung geregelt.

7.2 Der Vertrag verlängert sich automatisch um die bei der Bestellung vereinbarte Mindestvertragslaufzeit, sollte er nicht mit einer Frist von einem Kalendermonat vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Die Kündigung senden Sie bitte schriftlich per Post an folgende Adresse:

REXAGO Information GmbH
Panoramastraße 27
74544 Michelbach an der Bilz
Deutschland

7.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn

  • Rexago oder das Produkt ANYVIEW  ® aufgelöst wird
  • ein Vertragspartner gegen gesetzliche Verbote verstößt
  • eine grundlegende Änderung der rechtlichen und technischen Vorgaben vorliegt, die es für Rexago unzumutbar machen, die Leistungen weiter zu erbringen
  • bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
  • bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vertragspartners

7.4 Bei Vertragsende werden die Daten des Kunden auf deren Server nach Ermessen von Rexago gesperrt oder gelöscht, sobald diese nicht mehr für die Vertragsabwicklung benötigt werden. Hierüber wird der Kunde nur auf Nachfrage hin informiert.

7.5 Rexago ist berechtigt, Kunden, die durch Missbrauch der Leistungen auffällig geworden sind, gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht verstoßen haben, insbesondere fehlerhafte Anmeldedaten eingegeben haben, den Zugang bis zur endgültigen Klärung des zugrunde liegenden Ereignisses zu sperren und gegebenenfalls zu löschen. In diesem Fall ist der Kunde nicht berechtigt, den Dienst weiter zu nutzen.

7.6 Kündigt der Kunde während der Vertragslaufzeit den Vertrag aus anderem Grund, so erfolgt keine - auch keine anteilige - Rückerstattung der geschuldeten Zahlungen.

7.7 Wird dem Kunden aus einem wichtigen Grund gekündigt, wie in Punkt 7.3 aufgeführt, so erfolgt keine - auch keine anteilige - Rückerstattung der geschuldeten Zahlungen.

7.8 Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, so kann er seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen gegenüber der Firma REXAGO Information GmbH, Panoramastraße 27, 74544 Michelbach an der Bilz, widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform (Brief, Fax, E-Mail etc.) zu erklären. Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungen, wenn die Software mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher dies selbst veranlasst hat.

7.9 Ist der Kunde kein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB oder ist die Widerrufsfrist des Verbrauchers erloschen, so ist kein Widerruf möglich.


8. Urheberrecht

8.1 Alle Inhalte von ANYVIEW  ® unterliegen dem Urheberrecht der REXAGO  ® Information GmbH.

8.2 Das Layout der Software und diese AGB dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Rexago vervielfältigt und/oder genutzt werden. Der Vertrieb, der im Rahmen der Rexago angebotenen Dienstleistungen an Dritte, ist ausdrücklich genehmigungspflichtig.


9. Pflichten und Haftung des Kunden

9.1 Der Kunde trägt die ausschließliche Verantwortung dafür, den Dienst im Einklang mit sämtlichen nationalen und internationalen Gesetzen und Bestimmungen zu nutzen. Insbesondere verpflichtet er sich, nicht zur Verbreitung von Inhalten zu nutzen, die gegen geltende Jugendschutzbestimmungen, Strafvorschriften oder gegen die guten Sitten verstoßen. Er ist für sämtliche Vorgänge verantwortlich, die unter seinem Eintrag getätigt werden.

9.2 Der Kunde stellt Rexago im Innen- und Außenverhältnis von etwaigen Ansprüchen Dritter durch die missbräuchliche Nutzung dieser Software frei.

9.3 Die Software darf ausschließlich von dem im Vertrag genannten Unternehmen/Verbraucher genutzt werden.


10. Haftung

10.1 Mangelfolgeschäden, in Ausnahme vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, sind von der Haftung ausgeschlossen. Unsere Haftung ist wegen leicht fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Sollte die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten betroffen sein, gilt letzteres nicht. Ansprüche wegen Mängel der Lieferung verjähren nach zwölf Monaten ab Vertragsbeginn.

10.2 Der Kunde verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller durch Rexago übermittelten Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten. Er stellt sicher, dass auch die von ihm benannten und informierten verantwortlichen Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und externen Dienstleister diese Daten gegenüber unbefugten Dritten geheim halten. Rexago haftet nicht für Schäden, die aus der Benutzung der Zugangsdaten durch unbefugte Dritte entstehen. Für die dabei entstehenden Gebühren haftet der Kunde.


11. Schlussbestimmungen

11.1 Alle Erklärungen von Rexago können auf elektronischem Wege dem Vertragspartner erbracht werden. Dies gilt auch für die Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses.

11.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen Rexago und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Änderungen jeglicher Art sind nur schriftlich möglich, mündliche Absprachen sind nicht gültig und bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

11.3 Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Dies gilt auch für eventuelle Regelungslücken.


12. Änderungen

Rexago weist den Kunden auf mögliche Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich hin und räumt dem Kunden die Möglichkeit ein, von der Änderung Kenntnis zu nehmen. Der Kunde ist berechtigt, den geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen binnen einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Mitteilung zu widersprechen, es sei denn, die Änderung bezieht sich auf das nachträgliche Entstehen einer Äquivalenzstörung oder Regelungslücke und ist inhaltlich so bestimmt, dass sie dem Transparenzgebot genügt. Rexago weist den Kunden bei der Übermittlung einer Neufassung auf sein Widerrufsrecht unter Angabe der Widerspruchsfrist und die Rechtsfolgen im Falle der Nichtausübung des Widerspruchrechts gesondert hin.


13. Unternehmerinformation

REXAGO Information GmbH

Panoramastraße 27
74544 Michelbach an der Bilz
Deutschland

Geschäftsführer: Armin Steinle

Umsatzsteuer ID-Nr.: DE814964379
Amtsgericht: Stuttgart
Handelsregister: HRB 726284
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV: Armin Steinle

Telefon: +49 791 94 94 28-0
Telefax: +49 791 94 94 28-200
E-Mail: [email protected]


14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen mit uns ist Schwäbisch Hall. Gerichtsstand ist für alle Rechtstreitigkeiten Schwäbisch Hall, soweit von Gesetzes wegen kein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Es gilt ausschließlich Deutsches Recht.


15. Ausdruck oder Speicherung

Damit Sie unsere AGB jederzeit zur Hand haben, drucken Sie sich diese bitte aus oder speichern Sie diese ab.


Stand: Februar 2014

PDF_downloadInhalt

  1. Anwendungsbereich
  2. Vertragsschluss
  3. Leistungsgegenstand
  4. Pflichten des Kunden
  5. Vertragsstrafe
  6. Freistellung
  7. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
  8. Lieferung
  9. Lizenzbestimmungen
  10. Nutzungsdauer
  11. Mängel und Gewährleistung
  12. Haftungsausschluss
  13. Datenschutzklausel
  14. Anwendbares Recht / Schlussbestimmungen
 

1. Anwendungsbereich

a) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen) sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen der REXAGO Information GmbH, Panoramastraße 27, 74544 Michelbach an der Bilz, (im folgenden REXAGO), und deren Kunden (im folgenden Kunde) wie auch deren Rechtsnachfolgern.

b) REXAGO erbringt ihre Dienste, Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

c) Die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstreckt sich auf alle angebotenen Dienste, Leistungen und Lieferungen von REXAGO.

d) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

e) Die Angebote und Dienstleistungen von REXAGO richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. REXAGO schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.


2. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsannahme oder mit Beginn der Vertragsausführung durch REXAGO zustande.


3. Leistungsgegenstand

a) Die Leistungen umfassen die Bereitstellung von Online-Datenbanken, die Möglichkeit zur Selektion und das Herunterladen der vom Kunden ausge-wählten Informationen. REXAGO garantiert die 98-prozentige Online-Erreichbarkeit des Dienstes. Im Falle von Wartungsarbeiten oder Störungen wird der Kunde bei Bedarf umgeleitet.

b) Die angebotenen Informationen erstellt REXAGO durch Übernahme und Auswertung von Informationen aus einer Mehrzahl ihr zugänglicher Daten-quellen. Soweit Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen oder anderen Quellen übernommen werden, erfolgt keine Überprüfung der sachlichen Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität sowie der richtigen Schreibweise dieser Daten, es sei denn, im Rahmen der automatisierten Datenverarbeitung oder infolge konkreter Hinweise Betroffener bestünden begründete, feststellbare und überprüfbare Zweifel an den verarbeiteten und gespeicherten Informationen oder der Zuverlässigkeit der Drittquelle.

c) Die angebotenen Informationen können für den Kunden lediglich Unterstützung bei seiner Entscheidung leisten. Die von REXAGO bereitgestellten Informationen beinhalten lediglich die in der Datenbank vorhandenen Informationen und müssen nicht zwingend mit den zum Zeitpunkt der Abfrage tatsächlichen Gegebenheiten übereinstimmen.


4. Pflichten des Kunden

a) Der Kunde darf ihm von REXAGO übermittelte Daten ausschließlich unter Beachtung der geltenden Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie sonstiger Datenschutzregelungen und nur zu dem vertraglichen Zweck verarbeiten und/oder nutzen, zu dessen Erfüllung sie ihm vertraglich von REXAGO übermittelt worden sind.

b) Dem Kunden obliegt die verantwortungsvolle Verwertung und Interpretation der von REXAGO gelieferten Daten im Sinne eines etwaig schutzwürdigen Interesses und des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Firmen und/oder Personen. Eine Nutzung, Speicherung oder Verarbeitung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke oder für Zwecke Dritter ist unzulässig.

c) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass bei der Übernahme von Inhalten alle bestehenden Leistungs- und Schutzrechte von REXAGO eingehalten werden. Insbesondere hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die ihm übermittelten Daten nicht zum Aufbau einer elektronischen Datenbank für Dritte verwendet werden.

d) Bei der Registrierung hat der Kunde die erforderlichen Daten vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Änderungen sind REXAGO unverzüglich zu melden.

e) Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, die ihm übermittelte Zugangsberechtigung vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen. Dem Kunden ist nicht gestattet, diese Daten Dritten zur Mit- oder Alleinbenutzung zur Verfügung zu stellen.


5. Vertragsstrafe

a) Bei schuldhaftem Verstoß gegen die vertraglichen Vereinbarungen hat der Kunde an REXAGO die Preise zu zahlen, die bei ordnungsgemäßer Begründung eines Nutzungsverhältnisses für die ursprünglich vereinbarte Laufzeit und im Umfang des abgeschlossenen Lizenzvertrag zu zahlen wären.

b) Darüber hinaus hat der Kunde für jeden schuldhaften Verstoß gegen die Pflichten aus Punkt 4. a) bis e), eine Vertragsstrafe in Höhe des zehnfachen Nutzungsentgeltes an REXAGO zu zahlen.


6. Freistellung

Der Kunde stellt REXAGO auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.


7. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

a) Es gelten die genannten Preise der jeweiligen Auftragsbestätigung. Sofern nicht anders angegeben, handelt es sich um Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

b) Rechnungen sind ohne Abzug sofort fällig.

c) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist dieser verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten p.a. über dem Basiszinssatz an REXAGO zu leisten. Davon unabhängig bleibt es REXAGO im Einzelfall unbenommen, einen höheren Verzugsschaden wie auch sonstigen Schaden nachzuweisen.

d) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag zu.

e) Kommt der Kunde mit mehr als zwei Monatsraten in Verzug, wird der Gesamtbetrag der Restlaufzeit in einer Summe fällig.


8. Lieferung

a) Die Lieferung von Informationen an den Kunden erfolgt auf dessen Gefahr und Kosten durch eine gesicherte Datenfernübertragung.

b) Von dem Kunden angegebene Liefertermine gelten nur dann als verbindlich vereinbart, wenn REXAGO dies dem Kunden schriftlich bestätigt hat.

c) Im Falle des Lieferverzuges oder Unvermögens durch REXAGO ist der Kunde nach schriftlichem Setzen einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche gegen REXAGO, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Verzögerung oder das Unvermögen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von REXAGO beruhen.


9. Lizenzbestimmungen

a) Sämtliche Daten von REXAGO sind urheber- und wettbewerbsrechtlich geschützt.

b) REXAGO und der Kunde vereinbaren in jedem Einzelfall Art und Umfang des Nutzungsrechts.

c) Ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung zwischen REXAGO und dem Kunden nichts Gegenteiliges, gewährt REXAGO ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, die online übermittelten Informationen ausschließlich für eigene Zwecke zu nutzen. Die Informationen dürfen dabei nur zu dem Zweck benutzt werden, der in der individuellen Vereinbarung zwischen REXAGO und dem Kunden festgelegt wurde.

d) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass REXAGO zum Schutz gegen eine unbefugte Verwendung der Informationen Kontrolldaten einarbeitet.


10. Nutzungsdauer

a) Die Dauer des Nutzungsrechts wird zwischen REXAGO und dem Kunden individuell vereinbart. Ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung zwischen REXAGO und dem Kunden nichts Gegenteiliges, gewährt REXAGO ein Nutzungsrecht innerhalb der Vertragslaufzeit.

b) Hat der Kunde schuldhaft gegen gesetzliche oder vertragliche Regelungen verstoßen oder werden REXAGO Tatsachen bekannt, die erkennen oder befürchten lassen, dass der Kunde die von ihm abgefragten oder ihm übermittelten Daten nicht zu den vereinbarten Zwecken verwendet, ist REXAGO berechtigt, seine Leistungen bis zur Klärung des Sachverhalts vorübergehend einzustellen.

c) Das Recht auf außerordentliche Kündigung in den gesetzlichen Fällen bleibt unberührt.

d) Werden Leistungen in Form von Download-Kontingenten gekauft, gilt folgendes: Die Gültigkeit der Download-Kontingente ist beschränkt auf die Vertragsdauer. Gekaufte Download-Kontingente sind nicht rückzahlbar.


11. Mängel und Gewährleistung

a) REXAGO übernimmt keine Haftung für unrichtige Informationen im Gesamtbestand, es sei denn, die fehlende Information ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen.

b) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert, haftet REXAGO weder für die Ordnungsgemäßheit der Informationserhebung (Einverständnis des Dritten mit der Erhebung seiner Daten) noch für das Vorliegen eines wirksamen Opt-In (Einverständnis des Dritten in den Empfang von Werbenachrichten).

c) REXAGO übernimmt darüber hinaus keine Haftung für die Richtigkeit der Klassifizierung der gelieferten Informationen sowie für die Vollständigkeit der einzelnen Informationsgruppen. Dies gilt nicht im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

d) Der Kunde hat offensichtliche Mängel der gelieferten Informationen oder Beanstandungen REXAGO nach vertragsgerechter Übersendung und vor weiterer Nutzung der Daten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Mit rügeloser Verwendung der Daten sind Gewährleistungsansprüche wegen Unter- oder Überschreitens der vertraglich vereinbarten Stückzahl oder sonstiger, bei gehöriger Untersuchung erkennbarer Mängel, ausgeschlossen.


12. Haftungsausschluss

a) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet REXAGO lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch REXAGO, ihre Mitarbeiter oder ihre Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

b) Die Haftung ist außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, der Verletzung einer Kardinalspflicht oder der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit durch REXAGO, ihre Mitarbeiter oder ihre Erfüllungsgehilfen auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.

c) Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes und die Regelungen des § 11 bleiben unberührt.


13. Datenschutzklausel

Hinsichtlich des Datenschutzes gelten die Datenschutz-Informationen von REXAGO.


14. Anwendbares Recht / Schlussbestimmungen

a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

b) Sofern der Kunde Kaufmann ist, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliche rechtliches Sondervermögen, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Erfüllungsort und der Gerichtsstand für die sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten der Sitz von REXAGO.

c) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so werden hierdurch die restlichen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.


Stand: Februar 2016

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  1. Allgemeines
  2. Vertragsabschluss, Preise
  3. Lieferung
  4. Zahlungen, Aufrechnung, Pfandrecht
  5. Eigentumsvorbehalt
  6. Eigentums- und Urheberrecht
  7. Gewährleistung und Haftungsbegrenzung
  8. Allgemeine Bestimmungen
  9. Ergänzende Bestimmungen für den Versand von Werbesendungen
  10. Ergänzende Bedingungen für Geschäftsdrucke-Entwürfe, Probedruck, Druckgenehmigung
  11. Ergänzende Vertragsbedingungen für den Datenservice

1. Allgemeines

  1. Nachstehende Bedingungen sind Vertragsbestandteil für alle unsere Lieferungen und Leistungen. Hinzu treten die ergänzenden Bedingungen für die Geschäftszweige in der jeweils aktuellen Fassung.
  2. Abweichungen zu unseren Lasten gelten nur, soweit sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird dem entsprechend hiermit ausdrücklich widersprochen. Das gilt auch, soweit dort Regelungen getroffen sind, die über den Inhalt dieser
  3. Allgemeinen Lieferungs-und Zahlungsbedingungen hinausgehen.
  4. Ist der Vertragspartner mit diesen Geschäftsbedingungen nicht einverstanden, so hat er dies sofort schriftlich anzuzeigen. In diesem Fall können wir binnen zehn Tagen nach Eingang der Anzeige von dem Vertrag zurücktreten, ohne dass hieraus Ansprüche, gleich welcher Art, abgeleitet werden können.
  5. Diese Bedingungen gelten auch, soweit nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen sein sollte. Der Besteller er kennt darüber hinaus die Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen auch für zukünftige Aufträge an.
  6. Diese Vertragsbedingungen sind auch auf unserer Homepage https://www.rexago.com/agb-druck.pdf im Internet einsehbar oder werden auf Verlangen übersandt. Dort sind auch die ergänzenden Vertragsbedingungen, beispielsweise für den Datenservice (Punkt 11), einsehbar; soweit sie nicht abgedruckt sein sollten

2. Vertragsabschluss, Preise

  1. Angebote erfolgen ausschließlich freibleibend. Preislisten, Rundschreiben, Prospekte u.ä. sind unverbindlich und dienen nur der Information der Interessenten über das Leistungsangebot einschließlich der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
  2. Maßgeblich ist danach erst und allein unsere Auftragsbestätigung; bei Direktgeschäften gelten die per Rechnung bestätigten Konditionen mit diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
  3. Sofern die Auftragsbestätigung keinen Festpreis ausweist, erfolgt die Berechnung der Ware zu den Listenpreisen, die am Versandtag gelten.
  4. Bei Dienst- oder Werkverträgen sind wir berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.
  5. Bei Abrufaufträgen (Sukzessiv Lieferungsverträgen) wird derjenige Listenpreis berechnet, der bei Abnahmefälligkeit für die jeweilige Teilmenge gilt, mindestens aber der Preis am Tage der Erstauslieferung.
  6. Materialpreiserhöhungen und Personalkostensteigerungen, die zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung eintreten, können dem Besteller weiter berechnet werden.
  7. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  8. Vertreter und Reisende sind zum Abschluss von Lieferungsverträgen und zur Vereinbarung von Nebenabreden, einschließlich Abweichungen von diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, nicht ermächtigt. Sie haben keine Inkassovollmacht.

3. Lieferung

  1. Der Versand erfolgt EXW, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  2. Im Übrigen erfolgt er stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
  3. REXAGO Information GmbH ist nicht verpflichtet, für den Transport der Ware eine Versicherung abzuschließen. Soweit der Besteller eine Versicherung wünscht, werden wir auf Kosten des Bestellers eine Transportversicherung abschließen; in diesem Fall sind wir berechtigt, alle Transportarten zu versichern. Die Wahl der Versandart und des Versandortzes bleibt Information GmbH überlassen.
  4. Verpackungskosten trägt der Besteller.
  5. Mehr- oder Minderlieferung bis zu 15 % der bestellten Menge sind zulässig. Der Berechnung wird die tatsächlich gelieferte Menge zu Grunde gelegt.
  6. Eine etwa vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Druckfreigabe oder falls diese nicht erforderlich ist, mit der Auftragsbestätigung. REXAGO Information GmbH ist zu ihrer Einhaltung nicht verpflichtet, solange der Besteller seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht ordentlich nachkommt. Von REXAGO Information GmbH nicht zu vertretende Verzögerungen verlängern die Lieferzeit entsprechend. Lieferverzögerungen von mehr als drei Monaten berechtigen beide Seiten zum Rücktritt vom Vertrag, soweit dieser noch nicht ausgeführt ist.
  7. Auftragsänderungen, die die Lieferfrist beeinflussen, verlängern die vereinbarte Lieferfrist in angemessenem Umfang.
  8. REXAGO Information GmbH ist nicht verpflichtet, Auftragsunterlagen, insbesondere Werbematerialien, daraufhin zu überprüfen, ob der Besteller Dritten gegenüber eine Frist einzuhalten hat.
  9. Teillieferungen sind zulässig.
  10. Bei Abrufaufträgen (Sukzessiv Lieferungsverträgen) ohne nähere Spezifikation der Abnahmezeit muss der letzte Abruf spätestens 6 Monate nach dem Tag der Bestellung erfolgen. Die bis zu diesem Tag nicht abgerufene Ware wird zum gleichen Zeitpunkt dem Besteller in Rechnung zur Verfügung gestellt. Damit geht die Gefahr auf den Besteller über. Der Kaufpreis wird fällig. Nimmt der Besteller die Ware trotz Aufforderung zum Abruf nicht binnen angemessener Frist ab, kann REXAGO Information GmbH durch schriftliche Erklärung die Erfüllung ablehnen und die Ware anderweitig verwerten. Gegebenen- falls ist der Kunde zu pauschaliertem Schadenersatz in Höhe von 20% des verbliebenen Auftragswertes verpflichtet; es bleibt ihm vorbehalten, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen - die Negierung eines Schadens unter bloßer Berufung auf die anderweitige Verwertung ist ausgeschlossen (Rentabilitätsvermutung).
  11. Für Verzögerungen im Rahmen des Transports gilt 7.8. und 7.9.

4. Zahlungen, Aufrechnung, Pfandrecht

  1. Rechnungen sind, soweit nicht anderes ausdrücklich vereinbart wurde, sofort nach Erhalt ohne Skontoabzug zur Zahlung fällig. Entwurfsleistungen werden bei Präsentation der Entwürfe zur Zahlung fällig.
  2. Hat der Besteller Bankvollmacht oder Ermächtigung zum Einzug des Entgelts für ein auf ihn lautendes Konto erteilt, so sind wir ermächtigt, den offenen Saldo aus unseren Forderungen durch Abbuchung von diesem Konto auszugleichen.
  3. Dienstleistungen, z.B. Design- oder Entwurfsleistungen, werden bei Präsentation der Entwürfe zur Zahlung fällig. Ist ein Unternehmensbild bestellt, so entfallen 2/3 des gesamten Preises auf die Basisentwürfe und sind bei deren Präsentation zu bezahlen; 1/3 des gesamten Preises entfällt dann auf die Unternehmensbild- Anwendungen und ist bei deren Präsentation zu bezahlen.
  4. Soweit REXAGO Information GmbH Zahlung durch Wechsel akzeptiert, erfolgt dies ausschließlich zahlungshalber. Alle Wechselspesen trägt der Besteller; zum Skontoabzug ist er nicht befugt.
  5. Geht ein Wechsel des Zahlungspflichtigen zu Protest oder wird ein Scheck nicht termingemäß eingelöst, so hat der Besteller für alle noch laufenden Wechsel und alle sonstigen noch anstehenden Zahlungen Sicherheit zu leisten. REXAGO Information GmbH ist außerdem berechtigt, von allen noch nicht erfüllten Aufträgen zurückzutreten, soweit vom Besteller die Gegenleistung noch nicht erbracht ist.
  6. Zahlungen an Angestellte oder Vertreter befreien den Besteller nur dann, wenn diese eine besondere schriftliche und den Auftrag benennende Einzelvollmacht vorgelegt haben.
  7. Hat REXAGO Information GmbH mehrere offene Forderungen aus verschiedenen Geschäften, so werden Zahlungen des Bestellers immer auf die jeweils älteste der noch offenen Forderungen angerechnet. Das gilt auch dann, wenn der Besteller bei der Zahlung eine andere Bestimmung trifft.
  8. Wir erwerben an allen Waren oder sonstigen Sachen, die ein Kunde bei uns eingelagert oder aus einem anderen Rechtsgrund uns übergeben hat, zur Sicherung aller Forderungen, die uns aus dem Rechtsverhältnis zu dem Kunden zustehen, ein Pfandrecht gemäß §§ 1204 ff. BGB, an eigenen Adresslisten des Kunden ggf. ein Nutzungspfandrecht.
  9. Zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen und zur Zurückbehaltung von Zahlungen ist der Besteller nur befugt, wenn und insoweit seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

5. Eigentumsvorbehalt

  1. Lieferungen von REXAGO Information GmbH erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Dabei gilt:
  2. Die Ware bleibt Eigentum von REXAGO Information GmbH bis zur vollen Bezahlung sämtlicher, auch der zukünftigen Forderungen von REXAGO Information GmbH gegen den Besteller, gleich aus welchem Rechtsgrund. Das gilt insbesondere auch für Saldoforderungen aus laufender Rechnung sowie bis zur Einlösung der dafür hingegebenen Wechsel und Schecks, vorbehaltlich der nachfolgenden geregelten Freigabe.
  3. Bei Zahlungsverzug des Bestellers, sind wir auch ohne Firstsetzung zur Leistung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die Vorbehaltsware abzuholen und zu diesem Zweck den Aufbewahrungsort zu betreten; auch ohne Rücktritt vom Vertrag sind wir in diesem Fall weiter berechtigt, die Vorbehaltsware nach bestem Ermessen zu verwerten, insbesondere auch freihändig an Dritte zu verkaufen.
  4. Ein Eigentumserwerb des Bestellers gemäß § 950 BGB im Falle der Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware zu neuen Sachen ist ausgeschlossen. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt gegebenenfalls durch den Besteller für REXAGO Information GmbH.
  5. Der Besteller darf die Vorbehaltsware nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs veräußern. Er ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung, wie nachfolgend vorgesehen, auf REXAGO Information GmbH übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt. Insbesondere darf er die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen.
  6. Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an den Verkäufer abgetreten, die Abtretung seitens REXAGO Information GmbH hiermit angenommen.
  7. Der Besteller ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen bis auf jederzeitigen Widerruf einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist er nicht befugt. REXAGO Information GmbH wird von dem Widerrufsrecht keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf Verlangen von REXAGO Information GmbH hat der Käufer seine Abnehmer von der Abtretung an REXAGO Information GmbH zu unterrichten und dem Verkäufer die zur Einziehung der Forderung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.
  8. Die Berechtigung des Bestellers zur Veräußerung der Vorbehaltsware sowie die Ermächtigung zur Einziehung der abgetretenen Forderungen, erlischt in jedem Falle mit der Zahlungseinstellung des Bestellers.
  9. Eingriffe Dritter, durch welche die auf dem Eigentumsvorbehalt beruhenden Rechte REXAGO Information GmbH beeinträchtigt werden, hat der Besteller REXAGO Information GmbH unverzüglich mitzuteilen.
  10. REXAGO Information GmbH verpflichtet sich, die ihr nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit frei zugeben, als ihr Wert die sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Es bleibt der Wahl REXAGO Information GmbH vorbehalten, welche Sicherheiten freigegeben werden.

6. Eigentums- und Urheberrecht

  1. REXAGO Information GmbH behält das Urheber- und Verwertungsrecht sowie das Eigentum an REXAGO Information GmbH - Entwürfen, Skizzen, Reinzeichnungen, Originalen, Filmen, Druckträgern, Datenträgern, Programmen usw., soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Das gilt auch für solche Unterlagen, die noch vor Vertragsabschluss dem Besteller eröffnet werden. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Eine weitere Verwertung durch den Besteller bedarf der vorherigen, schriftlichen Zustimmung von REXAGO Information GmbH; ausgenommen sind Geschäftsdrucke.
  2. REXAGO Information GmbH ist berechtigt, auf den Geschäftsdrucken ein Herkunftszeichen in branchenüblicher Form anzubringen.

7. Gewährleistung und Haftungsbegrenzung

  1. Beanstandungen wegen unvollständiger oder mangelhafter Lieferung müssen uns, soweit durch zumutbare Untersuchung feststellbar, unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Ablieferung angezeigt werden, im Falle verdeckter Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung angezeigt werden. Treten verdeckte Mängel auf, so ist eine etwaige Verarbeitung der Ware unverzüglich einzustellen. Hält der Besteller diese Verpflichtung nicht ein, so gilt die Ware als genehmigt.
  2. Ware, die im Zeitpunkt des Gefahrübergangs nachweislich fehlerhaft ist, wird nach unserer Wahl kostenlos nach gebessert, instandgesetzt oder umgetauscht (Nacherfüllung). Der Besteller ist jedoch zu Minderung oder Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Nacherfüllung gescheitert ist. Das ist der Fall, wenn zwei Ersatzlieferungen ebenfalls mangelhaft waren oder wenn die Nachbesserung oder die Instandsetzung zweimal erfolglos versucht wurde. Wählt der Besteller den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch zu. Wählt der Besteller Schadenersatz, verbleibt die Ware oder Leistung bei ihm, wenn dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache oder Leistung; das gilt nicht, soweit die Vertragsverletzung arglistig verursacht wurde.
  3. Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt in der beim Lieferanten üblichen Ausführung und Beschaffenheit. Unerhebliche Abweichungen und Änderungen, insbesondere technische Verbesserungen, stellen keinen Mangel dar. Sie bleiben vorbehalten und sind vom Besteller hin zunehmen. Anordnungs-, Maß-, Register- und Farbabweichungen, die sich durch Unterschiede im verwendeten Material ergeben und durch technische Bedingungen zwischen den anfallenden Fertigungsschritten entstehen, stellen keinen Mangel und damit keine Pflichtverletzung dar.
  4. Die Rechte des Bestellers bei Mängeln (Gewährleistungsrechte) verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware.
  5. Im Falle des Lieferverzugs oder Unvermögens ist der Besteller nach Setzen einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass Leistungsverzögerung und leistungsunvermägen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
  6. Im Übrigen haftet REXAGO Information GmbH nicht für leicht fahrlässige Verletzung vertraglicher Nebenpflichten. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragspflichtverletzung durch einfache Erfüllungsgehilfen wird die Ersatzpflicht REXAGO Information GmbH auf den jeweiligen Auftragswert begrenzt. Dasselbe gilt für von REXAGO Information GmbH nicht vorhersehbare Schäden und für solche, die der Auftraggeber mit zu vertreten hat. Unberührt bleibt hiervon die Haftung für schuldhafte Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit des Vertragspartners.
  7. Eine Haftung für Porti, die bei uns nur durchlaufender Posten sind, wird von uns nicht übernommen.
  8. Verzögerungen auf dem Postweg oder Transport hat REXAGO Information GmbH nicht zu vertreten, soweit die Sendung unter üblichen Konditionen rechtzeitig aufgegeben ist und der Transporteur ordentlich ausgewählt ist.
  9. Für unvorhersehbare Ereignisse höherer Gewalt wie Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen und hierdurch bedingte Einschränkungen der Leistungsfähigkeit von Vorlieferanten haftet REXAGO Information GmbH nicht. Sie verlängern jedoch die Lieferzeit angemessen und berechtigen REXAGO Information GmbH bei nachhaltiger Dauer zum Rücktritt vom Vertrag.
  10. Es obliegt dem Besteller zu prüfen oder prüfen zu lassen, ob Waren und Leistungen, insbesondere die produzierten Entwürfe gegen Rechte Dritter (Markenrechte, Firmenrecht, Urheberrechte usw.) verstoßen bzw. als Marken schutzfähig sind. REXAGO Information GmbH haftet diesbezüglich nicht.

8. Allgemeine Bestimmungen

  1. Abschluss, Inhalt, Auslegung und Ergänzung des Vertrages richten sich nach deutschem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. August 1980 über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).
  2. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz von REXAGO Information GmbH.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Offenburg. Der Gerichtsstand gilt auch für Wechselklagen.

9. Ergänzende Bestimmungen für den Versand von Werbesendungen

  1. Wir sind nicht verpflichtet, vor der Weiterverarbeitung oder Postauflieferung die Einhaltung der Portogrenzen und Postbestimmungen durch den Besteller zu überprüfen.
  2. Portokosten sind im Voraus auf Anforderung zu bezahlen, vor Zahlungseingang bzw. unwiderrufener Gutschrift eingereichter Schecks sind wir zur Postauflieferung nicht verpflichtet.
  3. Die Preise für das Postfertigmachen setzen einwandfreies, maschinengerecht zu verarbeitendes Material voraus, andernfalls sind wir berechtigt, angemessene Erschwerniszuschläge zu berechnen.
  4. Restmaterial dürfen wir spätestens 30 Tage nach der Auftragsabwicklung vernichten. Die Rücksendung von überzähligem Werbematerial erfolgt unfrei.

10. Ergänzende Bedingungen für Geschäftsdrucke-Entwürfe, Probedruck, Druckgenehmigung

  1. Entwürfe für Geschäftsdrucke werden in Originalgröße farbig ausgeführt. Entwürfe für Werbeschilder, Fahrzeugbeschriftungen und Werbemittel werden farbig in verkleinertem Maßstab ausgeführt, wenn die Entwurfsgröße DIN A4 überschreitet.
  2. Der Besteller hat REXAGO Information GmbH bei der Erstellung der Entwürfe angemessen zu unterstützen; er überlässt ihm hierzu insbesondere bisherige Geschäftsdrucke, Werbemittel u.ä.; er wird Angaben zur ungefähren Gestaltung anhand der vorgelegten Unterlagen machen und Informationen für die Analyse bereitstellen. Er wird eindeutige Angaben zu Änderungswünschen machen, falls die Entwürfe von REXAGO Information GmbH geändert werden sollen.
  3. Der Besteller erhält einen Entwurf bzw. bei einem Unternehmensbild die für den vereinbarten Preis vereinbarte Zahl von Basisentwürfen sowie Entwürfe für Unternehmensbild-Anwendungen. Geringfügige Änderungen an dem von dem Besteller gewählten Basisentwurf werden ohne zusätzliche Kosten durchgeführt. Darüber hinausgehende Änderungen und weitere Entwürfe sind kostenpflichtig nach den Listenpreisen.
  4. Entwurfsarbeiten sind ohne Rücksicht auf Gefallen oder Nichtgefallen zu bezahlen.
  5. Probedrucke werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers geliefert, und zwar nur bei Vergütung der entsprechenden beachtlichen Kosten. Etwaige Änderungen auf Probedrucken lösen weitergehenden Aufwand aus, den der Besteller zu vergüten hat.
  6. Der Druck erfolgt entweder aufgrund des genehmigten Entwurfs, des Probedrucks oder eines Auflagendrucks aus einer früheren Lieferung. Der Besteller hat deshalb den Entwurf, den Probedruck oder Auflagendruck aus einer früheren Lieferung auf den gesamten Inhalt und seine Anordnung (Firmenname, Branchenbezeichnung, Hinweiszeichen, Faltstriche, Kommunikationsverbindungen, Geldkonten, Spalteneinteilung, büromaschinengerechte Ausführung, usw.) genau durchzusehen. Mängelrügen, die im Widerspruch zu einer erteilten Druckgenehmigung stehen, sind ausgeschlossen.
  7. Wenn der Besteller Änderungen wünscht und vor Ausführung des Drucks keinen weiteren Entwurf oder Probedruck verlangt, können die Änderungswünsche nur unverbindlich vorgemerkt werden.
  8. Zu den Druckdaten auf Euroskalabasis sind farbverbindliche Proofs mit integriertem FOGRA/Ugra-Medienkeil zu liefern. Grundlage für die Proof Erzeugung sind die jeweils aktuellen ISO 12647-Profile nach PSO (Prozessstandart Offset). Liegt den Daten kein Proof bei, anhand dessen wir die farbliche Richtigkeit der Umsetzung in Farbe und Inhaltüberprüfen können, ist die Endkontrolle vor der endgültigen Ausbelichtung und im Druck nicht möglich; dem entsprechend entfällt eine Verpflichtung zur Überprüfung. REXAGO Information GmbH bietet an, selbst farbverbindliche Proofs zu den Druckdaten des Kunden zu erstellen; diese Leistung ist gegebenenfalls gesondert in Auftrag zu geben und kostenpflichtig.

11. Ergänzende Vertragsbedingungen für den Datenservice

  1. Datenträger und Programme des Bestellers:
    • Datenträger und Programme, die der Besteller zur Verfügung stellt, müssen dem jeweiligen REXAGO Information GmbH Betriebssystem und den REXAGO Information GmbH Maschinen entsprechen, fehler- und virenfrei sein. Andernfalls ist jede Haftung von REXAGO Information GmbH ausgeschlossen. Mehrarbeit zur Fehlerkorrektur wird berechnet.
    • REXAGO Information GmbH gewährleistet, dass alle wesentlichen Arbeitsunterlagen, Datenträger und Programme des Bestellers sorgfältig aufbewahrt und vertraulich behandelt werden. Die Aufbewahrungspflicht endet einen Monat nach der Mitteilung an den Besteller, dass die Arbeiten bzw. Teilarbeiten abgeschlossen sind, spätestens einen Monat nach Beendigung des Teilauftrags oder des Auftrags.
    • Außerhalb des Werks von REXAGO Information GmbH geht der Transport der Arbeitsunterlagen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
  2. Auswertung der Daten: Wünscht der Besteller eine Abstimmung der Auswertung der Daten, dann muss er hierzu einen besonderen Auftrag erteilen. Die Abstimm-Methode ist dann schriftlich zu vereinbaren und der Besteller hat geeignete Kontrollzahlen zur Verfügung zu stellen. Geschieht dies nicht, dann erklärt sich der Besteller mit der Abstimm-Methode von REXAGO Information GmbH einverstanden.
  3. Programmierarbeiten:
    • Ist REXAGO Information GmbH beauftragt, ein Programm zu erstellen, dann hat der Besteller die Aufgabe mit allen Einzelheiten schriftlich festzulegen (Pflichtenheft).
    • Vor Abschluss der Programmerstellung hat der Besteller Testdaten zur Verfügung zu stellen, die eine vollständige Überprüfung des Programms ermöglichen.
    • Vollständigkeit und Richtigkeit des Testergebnisses –gegebenenfalls einer Beschriftungsprobe –sind vom Besteller zu bestätigen. Das bestätigte Testergebnis ist für den Besteller und REXAGO Information GmbH verbindlich. Vor Eingang der Bestätigung ist REXAGO Information GmbH nicht verpflichtet, den Datenverarbeitungsauftrag auszuführen.
    • Nachträgliche Änderungen sind von REXAGO Information GmbH nur zu berücksichtigen, wenn sie rechtzeitig mitgeteilt werden. Sie sind gesondert zu vergüten. Offensichtliche Fehler auf Datenträgern, in Programmen oder anderen Unterlagen des Bestellers kann REXAGO Information GmbH ohne besondere Nachricht berichtigen. Jede Mehrarbeit ist, wenn eine Einigung nicht stattfindet, zumindest in angemessener Höhe unter Berücksichtigung der zusätzlichen Maschinen- und Personalzeiten, Überstundenzuschläge, Sonderauslagen und Kosten zu vergüten.

Stand: 2013

Inhalt

  1. Geltungsbereich
  2. Lieferungen und Leistungen
  3. Stornierung und Verschiebung der Liefertermine
  4. Abnahme und Gefahrenübergang
  5. Preise und Zahlungsbedingungen
  6. Eigentumsvorbehalt
  7. Gewährleistung
  8. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter
  9. Haftung
  10. Export- und Importgenehmigungen
  11. Allgemeine Bestimmungen

1. Geltungsbereich

Die Lieferungen der REXAGO Information GmbH erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der REXAGO Information GmbH schriftlich bestätigt wurden. Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung der REXAGO Information GmbH.


2. Lieferungen und Leistungen

2.1 Die Angebote der REXAGO Information GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der REXAGO Information GmbH zustande.

2.2 Die REXAGO Information GmbH ist berechtigt, abweichend von der Bestellung des Kunden geänderte und angepaßte Produkte zu liefern, soweit deren Funktionstauglichkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird.

2.3 Das Recht zu Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt der REXAGO Information GmbH ausdrücklich vorbehalten.

2.4 Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen der REXAGO Information GmbH vereinbart und versteht sich vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei der REXAGO Information GmbH oder beim Hersteller eintreten, wie z.B. höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzugs auftreten. Sollte die REXAGO Information GmbH mit einer Lieferung mehr als vier Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluß weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Soweit die Lieferverzögerungen länger als sechs Wochen dauern, ist auch die REXAGO Information GmbH berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

2.5 Sofern nicht anders vereinbart, ist die REXAGO Information GmbH berechtigt, aber nicht verpflichtet, zu versendende Ware auf Kosten des Kunden gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Dies, sowie eine eventuelle Übernahme der Transportkosten, hat keinen Einfluß auf den Gefahrübergang.


3. Stornierung und Verschiebung der Liefertermine

3.1 Falls der Kunde bestätigte Bestellungen ganz oder teilweise storniert oder Verschiebung von Lieferterminen mit der REXAGO Information GmbH vereinbart, die er zu vertreten hat, kann die REXAGO Information GmbH ohne gesonderten Nachweis Schadenersatz entsprechend dem Listenpreis der Bestellung geltend machen.

3.2 Die Vereinbarung über die Verschiebung von Lieferterminen bedarf der Schriftform. Bei Verzug der Annahme hat die REXAGO Information GmbH zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefertermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bestellungen können nach Lieferung nicht mehr storniert werden.


4. Abnahme und Gefahrenübergang

4.1 Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Beschädigung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach Erhalt der Lieferung, gilt die Abnahme als erfolgt.

4.2 Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.

4.3 Die Gefahr geht mit Übergabe des Produktes an den Frachtführer, dessen Beauftragte, oder andere Personen, die von der REXAGO Information GmbH benannt sind, spätestens jedoch mit unmittelbarer Übergabe des Produktes an den Kunden oder dessen Beauftragte auf den Kunden über. Soweit sich der Versand ohne Verschulden der REXAGO Information GmbH verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.


5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Die sich aus Preislisten der REXAGO Information GmbH ergebenden Preise verstehen sich ab Lager am Standort der REXAGO Information GmbH. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Verpackung, Transportkosten und Transportversicherungen werden dem Kunden zusätzlich berechnet.

5.2 Falls nichts anderes vereinbart ist sind die Zahlungen 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung. Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und für die REXAGO Information GmbH kosten- und spesenfrei angenommen. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der REXAGO Information GmbH ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

5.3 Die REXAGO Information GmbH ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist die REXAGO Information GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.

5.4 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von uns nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.

5.5 Soweit Umstände oder Auskünfte eine schlechte wirtschaftliche Situation des Kunden erkennen lassen, kann die REXAGO Information GmbH jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die die REXAGO Information GmbH Wechsel hereingenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig.


6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Das Produkt bleibt Eigentum der REXAGO Information GmbH bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.

6.2 Der Kunde ist zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der REXAGO Information GmbH hinzuweisen und die REXAGO Information GmbH unverzüglich zu unterrichten. Bei Weiterveräußerung an Dritte ist der Kunde dafür verantwortlich, daß der Dritte die Rechte der REXAGO Information GmbH berücksichtigt.

6.3 Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit der REXAGO Information GmbH gehörenden Waren erwirbt die REXAGO Information GmbH Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für die REXAGO Information GmbH als Hersteller i.S.d. § 950 BGB, ohne die REXAGO Information GmbH zu verpflichten. An der verarbeiteten Ware entsteht Miteigentum der REXAGO Information GmbH im Sinne der vorstehenden Bestimmungen.

6.4 Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen der REXAGO Information GmbH an Kunden, oder bei Vermögensverfall des Kunden, darf die REXAGO Information GmbH zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen.

6.5 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch die REXAGO Information GmbH gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist.

6.6 Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im voraus an die REXAGO Information GmbH ab. Die REXAGO Information GmbH ist im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges einziehungsberechtigt und -verpflichtet. Auf Verlangen der REXAGO Information GmbH wird der Kunde die abgetretenen Forderungen benennen. Die REXAGO Information GmbH darf zur Sicherung ihrer Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offenlegen.

6.7 Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Zahlungsansprüche der REXAGO Information GmbH um mehr als 20%, gibt die REXAGO Information GmbH auf Verlangen des Kunden den übersteigenden Teil der Sicherheiten frei.

6.8 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum der REXAGO Information GmbH. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit der REXAGO Information GmbH benutzt werden.


7. Gewährleistung

7.1 Die REXAGO Information GmbH gewährleistet, daß die Produkte nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die Herstellung der Produkte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Die Parteien sind sich jedoch darüber bewußt, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.

7.2 Die REXAGO Information GmbH gewährleistet, daß die Produkte in der Produktinformation allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von der REXAGO Information GmbH schriftlich bestätigt wurden.

7.3 Die Gewährleistungsansprüche gegen die REXAGO Information GmbH verjähren in sechs Monaten ab Lieferung. Sie sind nicht übertragbar. Unabhängig davon gibt die REXAGO Information GmbH etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen.

7.4 Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl der REXAGO Information GmbH Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der REXAGO Information GmbH über. Falls die REXAGO Information GmbH Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt, ist der Kunde berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine angemessenen Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

7.5 Im Falle der Nachbesserung übernimmt die REXAGO Information GmbH die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit einer Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere die Transportkosten für das Ersatzstück, trägt der Kunde, soweit diese sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht außer Verhältnis stehen.

7.6 Die Gewährleistung entfällt, wenn das Produkt durch den Kunden oder Dritte unsachgemäß installiert bzw. selbständig gewartet, repariert, benutzt verändert oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen entsprechen, es sei denn, der Kunde weist nach, daß diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn ohne schriftliche Zustimmung der REXAGO Information GmbH technische Originalkennzeichen geändert oder beseitigt werden.

7.7 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, daß ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung und Reparatur zu den jeweils gültigen Servicepreisen der REXAGO Information GmbH berechnet.


8. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter

8.1 Die REXAGO Information GmbH übernimmt keine Haftung dafür, daß die Produkte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat die REXAGO Information GmbH von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

8.2 Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde die REXAGO Information GmbH von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden. Etwaige Prozeßkosten sind angemessen zu bevorschussen.


9. Haftung

9.1 Die Haftung der REXAGO Information GmbH ist auf solche Schäden beschränkt, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluß nach den damals bekannten Umständen vernünftigerweise zu rechnen war. Die REXAGO Information GmbH haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.

9.2 Die Haftung der REXAGO Information GmbH für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten, für zugesicherte Eigenschaften sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt von den vorgenannten Haftungsbeschränkungen unberührt. Die persönliche Haftung der Mitarbeiter der REXAGO Information GmbH, die als Erfüllungsgehilfen der REXAGO Information GmbH tätig geworden sind, ist ausgeschlossen.

9.3 Die Schadenersatzansprüche verjähren mit Ablauf von sechs Monaten seit Lieferung bzw. Erbringung der Service-Leistung.


10. Export- und Importgenehmigungen

10.1 Von der REXAGO Information GmbH gelieferte Produkte und technisches know how sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Produkten - einzeln oder in systemintegrierter Form - ist für den Kunden genehmigungspflichtig und unterliegt grundsätzlich den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw. des anderen mit dem Kunden vereinbarten Lieferlandes. Der Kunde muß sich über diese Vorschriften selbständig informieren. Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Produkte angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert.

10.2 Jede Weiterlieferung von Produkten durch Kunden an Dritte, mit und ohne Kenntnis der REXAGO Information GmbH, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen gegenüber der REXAGO Information GmbH.


11. Allgemeine Bestimmungen

11.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

11.2 Erfüllungsort für die Lieferungen der Vertragprodukte und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Schwäbisch Hall.

11.3 Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen Anwendung. Das Einheitliche Kaufgesetz (EKG) und das Einheitliche Vertragsabschlußgesetz (EAG) sind ausgeschlossen.

11.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.


Stand: Dezember 2017

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